Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1903. (37)

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(Nr.  2960.)  Bekanntmachung,  betreffend  die  dem  Internationalen  Übereinkommen  über  den
Eisenbahnfrachtverkehr  beigefügte  Liste.  Vom  2.  Mai  1903.

Die  Liste  der  Eisenbahnstrecken,  auf  welche  das  Internationale  Ubereinkommen
über  den  Eisenbahnfrachtverkehr  Anwendung  findet  (VIII.  Ausgabe  1903,  Reichs-Gesetzbl.
  von  1903  S.  125)  ist  wie  folgt  abgeändert  worden:

Unter  „Österreich  und  Ungarn.  I.  Im  Reichsrate  vertretene
Königreiche  und  Länder  (einschließlich  Liechtenstein).  A.“  ist  die  bisher  in
Nr.  1  b  unter  den  ausgeschlossenen  Strecken  aufgeführte  schmalspurige  Kleinbahn
LupkôéwCiena  gestrichen.

Demgemäß  sind  für  die  ausgeschlossen  bleibenden  Strecken  unter  Nr.  1,  17
und  20  die  Buchstaben  c  bis  i  in  b  bis  h  abgeändert.

Berlin,  den  2.  Mai  1903.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:
Schulz.

 

 

Herausgegeben  im  Reichsamte  des  Innern.
Berlin,  gedruckt  in  der  Reichsdruckerei.