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d) zu Errichtung einer weiteren Staatsirrenanstalt in
Schussenried vorerst 70o00,000 fl.
Unser Finanzministerium ist mit der Voliziehung dieses Gesetzes beauftragt.
Gegeben Schloß Friedrichshafen, den 5. Juli 1871.
Karl.
Der Finanzminister:
Renner.
Auf Befehl des Königs,
Der Cabinets-Chef:
Egloffstein.
I. Verfügungen der Departements.
Verfügung sämmtlicher Ministerien,
betreffend die Umrechnung der Sportelpreise für Naturalien in Folge der Einführung des metrischen
Maßes und Gewichtes.
In Gemäßheit des Art 21 Abs. 2. der Maß= und Gewichtsordnung vom 17. August
1868 (Reg. Blatt von 1871 Nr. 1 Beilagen S. 36) ist die Umrechnung der durch
Art. 37 des allgemeinen Sportelgesetzes vom 23. Juni 1828 (Reg. Blatt S. 483) für
die Berechnung der Dienstanstellungs-Sporteln festgestellten Naturalienpreise unter verhältnißmäßiger
Zugrundlegung der in diesem Gesetz enthaltenen Preise vorgenommen
worden.
Demgemäß sind vom 1. Januar 1872 an, mit welchem Zeitpunkte die neue Maßund
Gewichtsordnung in Kraft tritt,
berechnen:
1 Centner Kernrnen 3 fl. 42 kr.
1 „ Waizen 3, 5,
1 „ Erbsen 29,, 48 "
die Naturalien in folgenden Preisen zu Geld zu