Metadata : Geschichte der deutschen Höfe seit der Reformation. Band 36. Sechste Abtheilung: Die kleinen deutschen Höfe. Zweiter Theil. (36_6_2)

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schmidt  auf  Mustin  gestorben  war  und  ein  zweiter
der  Justizrath  Bolte,  sich  1797  veranlaßt  gesehen
batte,  seine  Güter  Deitmannstorf  und  Stubbendorf
zu  verkaufen  und  1799  durch  ein  eignes  an  den  Landtag
  gerichtetes  Schreiben  seiner  Theilnahme  an  dem
Streite  „der  nicht  adeligen  Eingesessenen  gegen  die  adeligen
  Herren  Eingesessenen“  entsagte.  Die  adelsfreundlichen
  Stadimagistrate  ließen  die  nichtadeligen  Gutsbesitzer
  im  Stich:  als  diese  noch  1798  auf  dem  Malchiner
  Landtage  die  Intercession  der  Stärte  verlangten,  weil
die  Wahl  der  Klosterbeamten  nicht  rerersalmäßig  geschehen
  sei,  antworteten  die  Städte:  „daß  es  ihnen
nicht  zustehe,  über  ritterschaftliche  Domcstica  zu  streiten.“
  Auf  diese  Weise  verlief  die  große  Sturmfluth
des  Indigenatsstreits  im  Sande:  die  bürgerlichen  Ritlergursbesitzer
  schwiegen  und  dieses  „mehr  als  dreißigjährige
  Schweigen“  ward  ihnen,  als  1838  der  Streit
unter  Paul  Friedrich  von  Neuem  entbrannte,  so
ausgelegt,  als  ob  „in  denen,  die  an  den  früheren  Beschwerden
  Theil  genommen,  eine  bessere  Ueberzeugung
Naum  gewonnen  habe.“  Der  Adel  war  fortwährend
darauf  bedacht,  gewichtige  Beamte  der  Regierung  auf
seine  Seite  zu  ziehen.  So  deseriirte  z.  B.  auch  noch
unter  Friedrich  Franz  der  Regierungsrath  Rudloff,
  einer  der  neuern  Geschichtsschreiber  Mecklenburgs,
zum  eingebornen  Adel.  Rudloff  hatte  noch  im  Jahre
1804  die  Klosterordnung  von  1572,  welche  den  Ansprüchen
  des  eingebornen  Adels  auf  Alleinbesitz  der  Klosterstellen
  so  ungünstig  ist,  durch  den  Druck  bekannt  gemacht;
  nachdem  er  geadelt  worden  war,  sprach