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schmidt auf Mustin gestorben war und ein zweiter
der Justizrath Bolte, sich 1797 veranlaßt gesehen
batte, seine Güter Deitmannstorf und Stubbendorf
zu verkaufen und 1799 durch ein eignes an den Landtag
gerichtetes Schreiben seiner Theilnahme an dem
Streite „der nicht adeligen Eingesessenen gegen die adeligen
Herren Eingesessenen“ entsagte. Die adelsfreundlichen
Stadimagistrate ließen die nichtadeligen Gutsbesitzer
im Stich: als diese noch 1798 auf dem Malchiner
Landtage die Intercession der Stärte verlangten, weil
die Wahl der Klosterbeamten nicht rerersalmäßig geschehen
sei, antworteten die Städte: „daß es ihnen
nicht zustehe, über ritterschaftliche Domcstica zu streiten.“
Auf diese Weise verlief die große Sturmfluth
des Indigenatsstreits im Sande: die bürgerlichen Ritlergursbesitzer
schwiegen und dieses „mehr als dreißigjährige
Schweigen“ ward ihnen, als 1838 der Streit
unter Paul Friedrich von Neuem entbrannte, so
ausgelegt, als ob „in denen, die an den früheren Beschwerden
Theil genommen, eine bessere Ueberzeugung
Naum gewonnen habe.“ Der Adel war fortwährend
darauf bedacht, gewichtige Beamte der Regierung auf
seine Seite zu ziehen. So deseriirte z. B. auch noch
unter Friedrich Franz der Regierungsrath Rudloff,
einer der neuern Geschichtsschreiber Mecklenburgs,
zum eingebornen Adel. Rudloff hatte noch im Jahre
1804 die Klosterordnung von 1572, welche den Ansprüchen
des eingebornen Adels auf Alleinbesitz der Klosterstellen
so ungünstig ist, durch den Druck bekannt gemacht;
nachdem er geadelt worden war, sprach