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Bahnbauten wirksam abzuhelfen sein. Die durch neu geschaffene
Bahnen bewirkte Verbesserung des Verkehrs würde die Absatzfähigkeit
gewerblicher Erzeugnissse, die Zuführung von Rohstoffen,
die Ueberführung entbehrlicher Arbeitskräfte an die Stellen des
Bedarfs nach solchen erleichtern. Ob ein Nothstand, wie er von
Zeit zu Zeit in den Weberdörfern Schlesien’s oder im sächsischen
Erzgebirge auftritt, noch möglich sein würde, wenn jene Gegenden
durch Bahnverbindungen leicht zugänglich wären, bleibt zu bezweifeln.
Die Erspriesslichkeit eines möglichst schnellen Ausbaues der
noch fehlenden Glieder des vorhandenen Bahnnetzes ist in beiden
Häusern des preussischen Landtages gelegentlich der Berathung
des Kleinbahngesetzes vom 28. Juli 1892 so unverhohlen und
einstimmig anerkannt worden!”, dass eigentlich für die neue Vorlage
ein gleiches Wohlwollen zu erwarten gewesen sein würde.
Gleichwohl haben Grossgrundbesitzer die Vorlage bekämpft '*.
Sie befürchten nämlich, dass im Wege der durch eine Betriebsmisswirthschaft
herbeigeführten Bahnzwangsversteigerung eine
ihnen unbequeme Persönlichkeit das Eigenthum der zum Bahnbau
hergegebenen, ihren Grundbesitz durchschneidenden Flächen erwerben
könne. Liegt diese Gefahr an sich schon fern, weil bisher
höchst ausnahmsweise bestandene Bahnen wieder beseitigt wurden
!?, so vermag jeder sich vor einem solchen Nachtheil dadurch
zu schützen, dass er sich für den Fall des Aufhörens der Bahn
ein Vorkaufsrecht auf die betreffende Fläche sichert.
Das fernere Bedenken, bei einer zu grossen Erleichterung
der Geldbeschaffung im Darlehnswege könnten unfruchtbare und
überflüssige Bahnen entstehen, läuft auf ein ungerechtfertigtes
Misstrauen gegen die Bahnaufsichtsbehörden, welchen das Bahngenehmigungsrecht
zusteht, und auf deren Verdächtigung hinaus,
dass sie es an der nothwendigen Sorgfalt bei Prüfung der Genehmigungsanträge
fehlen lassen würden. Zudem hat die Er-17
Stenogr. Ber. d. Herrenh. 1892, 8. 25, 190; der Abgeordneten 8. 1315 ff.
ıe 7, B. von Grass in Stenogr. Ber. d. Herrenh. 1894, 8. 147.
1% Von den deutschen Kleinbahnen bisher nur diese in Oldenburg und
Schwerin, von Voll- oder Nebenbahnen keine.