Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

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Gefetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Staatett.

 

NNr.  30.  —

 

(Nr.  5582.)  Vertrag  zwischen  Preußen  und  Bayern  über  die  Einquartierung  und  Verpflegung
  Königlich  Preußischer  Truppen  in  Bayern,  sowie  über  die  Vorspannsleistung
  an  dieselben.  Vom  14.  Juni  1862.

N.  Seine  Majestt  der  König  von  Preußen  und  Seine  Majestät  der
König  von  Bayern  beschlossen  haben,  über  die  Einquartierung  und  Verpflegung
der  durch  das  Königlich  Bayerische  Gebier  ziehenden  Königlich  Preußischen
Truppen,  sowie  über  die  Vorspannsleistung  an  dieselben  und  über  die  Vergürung
  aller  dieser  Leisiungen  eine  Uebereinkunft  abzuschließen,  so  sind  zur
näheren  Feststellung  derselben  zu  Bevollmächtigten  ernannt  worden,  und  zwar:
von  Sr.  Majestät  dem  Könige  von  Preußen:
Allerhöchstihr  Staatsminister  und  Minister  der  auswärtigen  Angelegenhe#ten,
  Kammerherr  Albrecht  Graf  von  Bernstorff,  Großkreuz
des  Koniglich  Prenßischen  Rotrhen  Adlerordens,  Groß-Komthur  des
Königlichen  Hausordens  von  Hohenzollern,  Großkreuz  des  Civil-Verdienstordens
  der  Bayerischen  Krone  2c.;
von  Sr.  Majestät  dem  Könige  von  Bayern:
Allerhöchstihr  außerordenrlicher  Gesandter  und  bevollmächtigter  Minister,
  Kammerherr  Ludwig  Graf  Montgelas,  Groß-Komthur
des  Königlich  Bayerischen  Verdienstordens  vom  heiligen  Michael,  Komthur
  des  Ordens  der  Bayerischen  Krone  und  Ritter  des  Königlich
Preußischen  Rothen  Adlerordens  dritter  Klasse  rc.,

welche  sich  über  nachstehende  Bestimmungen  vereinbart  haben.

Kapitel  I.
Allgemeine  Bestimmungen.
Artikel  1.

Die  gegenwärtige  Uebereinkunft  umfaßt  alle  in  Friedenszeiten  durch  das
Bayerische  Fcbier  stattfindenden  Märsche  und  Transporte  Königlich  Preußischer
Truppen,  in  welcher  Richtung  und  nach  welchem  Bestimmungsorte  dieselben
auch  ziehen  mögen,  so  namenrlich  die  Märsche  durch  den  Regierungsbezirk  —

Ihenz  1864  (Mr.  5582)  40  na

Ausgegeben  zu  Berlin  den  11,  September  1862,