Full text : Lesebuch für die katholischen Volksschulen des Regierungsbezirks Düsseldorf. Zweiter Teil: Mittelstufe. (2)

Gesetz
uͤber  den  unbestimmten  summarischen  Prozeß  und  das  Rech.
nungsverfahren.

Erste  abtheilung.
Ueber  den  Umfang  minder  wichtiger  Rechtssachen  und  das  bei  deren
Verhandlung  zu  beobachtende  Verfahren.

Tit.  I.
Von  dem  Begriffe  minder  wichtiger  Rechtösachen  und  den  bezuglich  derselben
beltenden  allgemelnen  Grundsätzen

.  1.
Dem  durch  dleses  Gesed  sür  die  .  Sn  minder  wlchtiger  BAnchtesache  vorgeschelebenen
  besieunteen  und  abgekür##en  Verfahren  sellen  künftig  unkerllege
Recktesachen,  deren  Gegenstand  über  Zwanzig  Thaler  .  .  und  nicht
7  als  Einbundert  Thaler  N.  C.  Hauptwerth  oder  uͤber  Zwoͤlf  Silbergroschen
  und  nicht  mehr  als  Vier  Thaler  föhrlichen  Nuczungowerth  er,  so
weit  sie  nicht  im  Wechsel-  oder  Erecutivprogesse  zu  verhandeln  sind,
alle  Streitigkeiten  uͤber  den  juͤngsten  Besitz,  auch  wenn  deren  Begenl  elnen
  Werth  von  mebr  als  Einhundert  Thaler  N.  C.  etcelcht,
.  Gesuche  um  Sequestrorlon  ligend  einco  Seltgegenltande,  jedoch  mie  Vorbehalt
  der  sörmlichen  Aussführung  der  Houptsache  im  geeigneten  Rechtswege,
Stteitigkeiten  wegen  geboriger  PHersiellung  und  Gewährung  verpachteler  Gegenslände,
  so  weit  der  Anspruch  des  Pachters  ous  einem  anerkanmten  oder  der
Rekegnttien  niche  bedür  stigen  Pachtcontroct  hervorgebt,
Gesuche  um  Aufhebung  von  Pachtverträgen  jeder  Art  wegen  nicht  berschtigten
Pachtgelees  oder  wegen  übler  Bewirehschastung  des  Pachters,  sofern  sür  dlese
  Fälle  in  dem  schristlich  obgesoßten  Pochtcontroct  dle  Auflösung  des  Pacht,
vertrags  und  die  Ermisston  des  Pachters  bedungen  worden  iEst,
4Bauflreitigkeiten,
Provocationeptojess
8.  Ootatlons-  und  Alimentoklonssachen,  ingleschen  blose  Allmenkensachen,  Ver-Aannun
  solche  Ehesachen,  wesche  nicht  eine  gänzliche  Trennung  der  Ehe

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