Ar. 99. 761
Regierungs-Blatt
das
Großherzogtum Mecklenburg · Schwerin.
Jahrgang 1918.
Ausgeaeben Schwerin, Donnerstag, den 6. Juni 1918.
Inhalt:
I. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Nachweis von Kriegsdienstzeit und mili-
tärischen Dienstleistungen der Beamten usw. (2) Bekanntmachung,
betreffend Legitimierung belgischer Arbeiter. (3) Bekanntmachung,
betreffend die Ersatzmittelstelle Mecklenburg- Schwerin und den Be-
schwerdeausschuß für Ersatzmittel. (4) Bekanntmachung, bekreffend
mißbräuliche Benutzung der (5) Bekanntmachung,
betreffend die Herstellung von die Anmeldung der Därr-
betriebe. (6) Bekanntmachung, Ferkelpreise. (7) Bekannt-
machung, betreffend die Versorgung der Krankenanstalten, wissenschaft-
lichen Anstalten und Medizinalpersonen mit Kristallsoda.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 31. Mai 1918, betressend Nachweis von Kriegs-
dienstzeit und militärischen Dienstleistungen der Beamten usw.
Die unter die Verordnung vom 18. Dezember 1916, betreffend Vereinheit-
lichung der bestehenden Vorschriften über die Anrechnung von Kriegedienstzeit
— Rbl. Nr. 199 von 1916 —, fallenden Beamten, Geistlichen, Lehrer und
Lehrerinnen haben die erforderlichen Nachweisungen für die Berechnung ihres
Diensteinkommens und eines künftigen Ruhegehalts ihrer ihnen zunächst vor-
gesetzten Dienstbehörde unmittelbar nach dem Wiederbeginn
ihrer dienstlichen Tätigkeit zu erbringen. Die bereits in den Zivil-
dienst Zurückgetretenen haben dies umgehend nachzuholen. Die-Dienstbehörden
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