Alphabetisches Register. XI
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Zweiselhafter Inhalt der Notarlätsurkunde Uber eine n solchen 34
Fälschliche Verwpiegelung über die Beschaffenheit eines Grundslückes
bei einem solch .
allle zu einem achen- (Ari. 44 d. Not.-Ge es.) .
Insinualion eines delchen nach Erbacher Lander. #97. 371
Inädifikation: Guter Glaube des Bauenden auch bei
einer vorläufig außernotariellen Grunderwerbung. Umsans
seiner Ersatzberechtigung
Inbaltn gehsehafter, einer Notariatsurkunde (Art. 14 b.
ot.
Innung: Weiderecht einer solchen unter dem Einslussed
Art. 26 des Gewerbsges. v. 30. Jan. 1868 344, 346, 415
Intestaterbfolge: Ausschluß der Unehelichen bei Beerbung
durch die Seitenverwandten auch in dem Falle, wenn
die Mutter der ersteren vorverstorben und lür sich zur Erbschast
berusen gewesen wäre (Bayer. Land
Inventar: Eheinventar der Honoratioren #mleinerhandr 86
Decegleichen und specilicatio jurata nach Mainzer Landr. 273, 283
Irrthum, wessenlicher, bei Abschluß eines Kaufvertrages
Landr.) ...
Juristische Prön#iichkei- anerkannter Mr#eine 292
" *“
Kauf-: Beurtheilung der Kausverlragsbestimmung, der Kaufschilling
solle bis zur gänzlichen Fertrümmerung des verkansten
Anwesens #nagennober — sein 331, 333
Wesentlicher Irrthum bei Abschluß eines Kausverwages
(Preuß. Land.
Ettradition eines anderen statt des vittaufien Grundstückes
Art. 14 d. Not.-Ges.) ,
Auflösun desselben, wegen boloser Verleitun zur Annahme
einer Vodethercesson als Kausschillingszahlung *i 43
Büresche für einen ““2 (Art. 14
ot
S. auch Gensirlchesichkeng, Netrakt.
Kaution f. Erbvertrag.
Kinder: die hrertrog-. des gemeinen Rechtes über Erwerbung
des Erbrechteg durch den suus heres sind auf nur
„unadgetheilte“ Kinder im Siune des fränkisshen Nechtes
nicht anwendbar . . .283
Kirchenbaulast s. Baula ast.
Klage auf Anertennung einer Forderung
Klaßegr rund s. Baula
Kollalion s. Erbschaftstheilun
Kompetenz: Der Ersatzanspruch des Prinzipal gegen seinen
Handelolehrling wegen durch gewöhnliches Delikt zugefügter
Beschädigung bildet keine Handelssache, daher auch nicht
die dsfalls geleistete Bürgschaft, weßhalb die hiewegen angestellte
ast vor die ordentlichen Gerichte gehört. 59
Konkurs otati
Konkare alse: in bieselbe fällt, was einzelne Eläubiger mit·
telst der aotio Pauliana erstreitten L
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