Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

Alphabetisches  Register.  XI

Seite.
Zweiselhafter  Inhalt  der  Notarlätsurkunde  Uber  eine  n  solchen  34
Fälschliche  Verwpiegelung  über  die  Beschaffenheit  eines  Grundslückes
  bei  einem  solch  .
allle  zu  einem  achen-  (Ari.  44  d.  Not.-Ge  es.)  .
Insinualion  eines  delchen  nach  Erbacher  Lander.  #97.  371
Inädifikation:  Guter  Glaube  des  Bauenden  auch  bei
einer  vorläufig  außernotariellen  Grunderwerbung.  Umsans
seiner  Ersatzberechtigung
Inbaltn  gehsehafter,  einer  Notariatsurkunde  (Art.  14  b.
ot.
Innung:  Weiderecht  einer  solchen  unter  dem  Einslussed
Art.  26  des  Gewerbsges.  v.  30.  Jan.  1868  344,  346,  415
Intestaterbfolge:  Ausschluß  der  Unehelichen  bei  Beerbung
  durch  die  Seitenverwandten  auch  in  dem  Falle,  wenn
die  Mutter  der  ersteren  vorverstorben  und  lür  sich  zur  Erbschast
  berusen  gewesen  wäre  (Bayer.  Land
Inventar:  Eheinventar  der  Honoratioren  #mleinerhandr  86
Decegleichen  und  specilicatio  jurata  nach  Mainzer  Landr.  273,  283
Irrthum,  wessenlicher,  bei  Abschluß  eines  Kaufvertrages

Landr.)  ...
Juristische  Prön#iichkei-  anerkannter  Mr#eine  292

"  *“

Kauf-:  Beurtheilung  der  Kausverlragsbestimmung,  der  Kaufschilling
  solle  bis  zur  gänzlichen  Fertrümmerung  des  verkansten
  Anwesens  #nagennober  —  sein  331,  333
Wesentlicher  Irrthum  bei  Abschluß  eines  Kausverwages

(Preuß.  Land.
Ettradition  eines  anderen  statt  des  vittaufien  Grundstückes
Art.  14  d.  Not.-Ges.)  ,
Auflösun  desselben,  wegen  boloser  Verleitun  zur  Annahme
einer  Vodethercesson  als  Kausschillingszahlung  *i  43
Büresche  für  einen  ““2  (Art.  14
ot

S.  auch  Gensirlchesichkeng,  Netrakt.

Kaution  f.  Erbvertrag.

Kinder:  die  hrertrog-.  des  gemeinen  Rechtes  über  Erwerbung
  des  Erbrechteg  durch  den  suus  heres  sind  auf  nur
„unadgetheilte“  Kinder  im  Siune  des  fränkisshen  Nechtes
nicht  anwendbar  .  .  .283

Kirchenbaulast  s.  Baula  ast.

Klage  auf  Anertennung  einer  Forderung

Klaßegr  rund  s.  Baula

Kollalion  s.  Erbschaftstheilun

Kompetenz:  Der  Ersatzanspruch  des  Prinzipal  gegen  seinen
Handelolehrling  wegen  durch  gewöhnliches  Delikt  zugefügter
Beschädigung  bildet  keine  Handelssache,  daher  auch  nicht
die  dsfalls  geleistete  Bürgschaft,  weßhalb  die  hiewegen  angestellte
  ast  vor  die  ordentlichen  Gerichte  gehört.  59

Konkurs  otati

Konkare  alse:  in  bieselbe  fällt,  was  einzelne  Eläubiger  mit·
telst  der  aotio  Pauliana  erstreitten  L

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