Die gemeinen Figuren. 57
Silber. Für gewisse Tiere gibt es besonders gangbare
Farben, die vorzugsweise heraldisch sind.
Was die Stellung der Tiere anbelangt, so ist bei den vierfüßigen
Tieren die steigende oder aufrechte (aufgerichtete)
die gewöhnlichste, auf den Hinterbeinen stehend, einen Hinterfuß
vorgesetzt, die Vorderfüße ungleich erhoben, so daß man
alle vier Füße sieht, schreitend oder gehend, einen Vorderfuß
erhebend, laufend, meist mit gleich ausgreifenden Füßen,
die daher geschlossen erscheinen, springend, kletternd,
stehend, ohne einen Fuß zu erheben, sitzend auf den Hinterbeinen,
gekrüpft, d. i. zusammengekauert, selten liegend.
Es versteht sich, daß sie von der Seite, d. h. im Profil, gegen
den Schildrand gewendet sind, wenn nicht eine andere Stellung
ausdrücklich angegeben ist, und zwar rechts gewendet. Bei
den Vögeln ist die häufigste Stellung auffliegend oder
flugbereit mit halb oder ganz ausgebreiteten Flügeln oder
sitzend.
Da sich die Stellung der Tiere in einem Schilde in der
angegebenen Weise von selbst versteht, so wird dieselbe von
Heraldikern nicht genannt, es müßte denn ein ganz besonderer,
des Erwähnens notwendiger Fall vorliegen. Im allgemeinen
genügt es beispielsweise vollkommen zu blasonieren: In Gold
ein schwarzer Löwe (Abb. 109).
Löwe und Adler sind die am öftesten vorkommenden Tiere
in der Heraldik.
Die normale Stellung des Löwen ist aufrecht (auch
steigend, zum Angriff, zum Raube oder zum Grimmen geschickt,
wie die alten Heraldiker sagten), d. h. auf den Hinterfüßen
stehend, die rechte Vordertatze (Pranke) etwas erhoben
(aufgehoben), die rechte hintere etwas vorgesetzt.
Der Kopf des Löwen erscheint in älterer Zeit etwas zugespitzt,
später mehr rund und der Natur gemäß; der
Rachen bald halb, bald weit geöffnet, meist mit weit herausgeschlagener
Zunge, die als eine geschwungene, vorn aufgebogene
Linie gezeichnet wird, die Zähne sichtbar (mit
Zähnen bewaffnet), das Auge wild blickend.