Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

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die  evangelische  Pfarrei  Wangen,  Dekanats  Göppingen,  dem  Pfarr-Verweser
Stoß  zu  Hohen-Asperg,  im  Dekanats-Bezirk  Ludwigsburg,  und

die  Rikolaus-Kaplanei  zu  Riedlingen  dem  Kaplan  Pfrang  zu  Unlingen,  Dekanats
  Riedlingen,  gnädigst  zu  verleihen  geruht.

Unter  dem  10.  d.  M.  erhielt  der  auf  die  katholische  Georgs-Kaplanei  in  Ravensburg
  ernannte  Martins-Kaplan  Dick  daselbst  die  Königliche  Bestätigung.

II.  Verfügungen  der  Departements.
A.)  Des  Departements  des  Innern:

1.  Des  Ministerium  des  Innern.

Verleihung  der  silbernen  Civil-Verdiensi-Medaille  an  den  Stiftungs-Pfleger  Gußmann  zu  Dußlingen.

Seine  Königliche  Majestät  haben  vermäöge  höchster  Entschließung  vom  10.
d.  M.  dem  Stiftungs-Pfleger  Johann  Ulrich  Gußmann  zu  Dußlingen,  Oberamts
Tübingen,  welcher  schon  im  Jahr  1828  sein  Amts-Jubiläum  als  Schullehrer  gefeiert
hat,  nunmehr  aber  auch  seit  fünfzig  Jahren  die  Stiftungs-Pflegerstelle  mit  Treue  und
Fleiß  bekleidet,  zur  Anerkennung  seiner  vieljährigen  nüßlichen  Dienstleistung,  so  wie
zur  Erweckung  der  Nacheiferung  für  andere  Gemeinde-Dlener,  die  silberne  Civil-Verdienst-Medaille
  in  Gnaden  zu  verleihen  geruht;  welche  ehrende  Auszeichnung  andurch
zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht  wird.

Stuttgart  den  11.  März  1850.  Schmidlin.

2.  Der  Commission  für  die  Erziehungshuser.

Bestimmung  des  Kostgelds  in  der  Taubstummen=  und  Blinden-Anstalt  auf  das  Jahr  vom
4.  Mai  18½/  und  Termin  zu  Einreichung  der  Aufnahme-Gesuche.

In  Gemäßheit  des  neunten  Artikels  der  Bekanntmachung  vom  28.  Januar  1823,
die  Einrichtung  der  Taubstummen=  und  Blinden-Anstalt  zu  Gmünd  betreffend  (Reg.