Full text : Diplomatische Aktenstücke.

—  51  —

8,  Sie  wird  durch  wirksame  Massnahmen  die  Teilnahme
der  serbischen  Behörden  an  dem  verbotenen  Handel  in  Waffen
und  Sprengstoffen  über  die  Grenze  verhindern;

Sie  wird  die  Beamten  des  Grenzdienstes  in  Schabatz  und
Loznica,  welche  schuldig  befunden  worden  sind,  den  Urhebern
des  Verbrechens  in  Serajewo  bei  dem  Uebertritt  über  die  Grenze
Hilfe  geleistet  haben,  entlassen  und  streng  bestrafen.

9,  Sie  wird  der  k.  und  k.  Regierung  Erklärungen  abgeben
in  betreff  der  ungerechtfertigten  Aeusserungen  hoher  serbischer
Staatsbeamter,  in  Serbien  selbst  und  im  Ausland,  welche  trotz
ihrer  offiziellen  Stellung  nicht  zögerten,  sich  nach  dem  Attentat
vom  28.  Juni  in  Interviews  in  feindlicher  Weise  gegen  Oesterreich-Ungarn
  auszusprechen,  und  schliesslich

10.  Sie  wird  der  k.  und  k.  Regierung  unverzüglich  mitteilen,
  dass  die  oben  angeführten  Massnahmen  ausgeführt  worden
  sind.

Die  k.  und  k.  Regierung  erwartet  die  Antwort  der  Königlichen
  Regierung  nicht  später  als  fünf  Uhr  abends  Samstag  den
25.  Juni.  *)

Ein  Bericht,  welcher  die  Ergebnisse  der  gerichtlichen  Untersuchung
  in  Serajewo  betreffs  der  Beamten,  die  unter  7  und  8
angeführt  werden,  enthält,  ist  dieser  Note  beigefügt.

Ich  habe  die  Ehre,  Ew.  Exz.  zu  ersuchen,  den  Inhalt  dieser
Note  der  Regierung  mitteilen  zu  wollen,  bei  welcher  Sie  akkreditiert
  sind,  indem  Sie  folgenden  Kommentar  beifügen  :

Am  31.  März  1909  richtete  die  Königlich  Serbische  Regieıung
  an  Oesterreich-Ungarn  die  Erklärung,  deren  Wortlaut
oben  wiedergegeben  ist.

*)  Der  österreichisch-ungarische  Botschafter  hat  im  Verlaufe  des
24.  Juli  folgende  Berichtigung  durch  ein  besonderes  Schreiben  an  den
Minister  des  Aeussern  gelangen  lassen:  «  In  der  Abschrift  der  Depesche,
die  ich  heute  Morgen  Ew.  Exzellenz  zu  überreichen  die  Ehre  hatte,  war
gesagt,  meine  Regierung  erwarte  die  Antwort  der  Regierung  von  Belgrad
  spätestens  bis  Samstag  den  25.  d.  M.  um  fünf  Uhr  abend.  Da  unser
Gesandter  in  Belgrad  seine  Note  gestern  erst  um  sechs  Uhr  abend  überreicht
  hat,  so  erfährt  deshalb  die  Frist  für  die  Antwort  eine  Verlängerung
  bis  morgen  Sonnabend  um  sechs  Uhr  abend.

Ich  hielt  es  für  meine  Pflicht,  Ew.  Exzellenz  von  dieser  kleinen
Abänderung  bezüglich  des  Ablaufes  der  für  die  Antwort  der  serbischen
Regierung  bestimmten  Frist  Kenntnis  zu  geben.  »