Metadata : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1824. (15)

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Gesetz-Sammlung
fuͤr  die
Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

JNo.  18.—

 

[NNo.  886.)  Statuten  der  ritterschaftlichen  Privatbank  in  Pommern  it  der  Allerhöchsten
Bestätigung;  vom  15ten  August  1824.

Wir  Friedrich  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden,  König  von
Preußen  ꝛ.  ꝛc.
genehmigen  die  hier  beigefuͤgten  Statuten  der  ritterschaftlichen  Privatbank  in
Pommern,  in  Beziehung  auf  den  Uns  vorgelegten  Gesellschafts-Vertrag,  de  dato
Berlin,  den  öten  April  1824.,  in  allen  ihren  Punkten,  und  ertheilen  ihnen  hiermit
  die  landesherrliche  Bestätigung,  indem  Wir  wollen,  daß  von  Jedermann,
so  es  angeht,,  darauf  gehalten  werde.
Gegeben  Berlin,  den  Iöten  August  1824.

(L.  S.)  Friedrich  Wilhelm.

Gr.  v.  Bülow.  Gr.  v.  Lottum.  v.  Klewiz.

 

Statuten
der  ritterschaftlichen  Privat-Bank  in  Pommern.

Titulus  I.

Von  der  Errichtung  der  Bank,  ihren  Fonds  und  auszugebenden
  Bankscheinen.

.  I.  Mit  Genehmigung  Seiner  Moajestät  des  Königs  errichten  die  lin  der
Anlage  verzeichneten)]  Gutsbesitzer  die  ritterschaftliche  Privatbank  in  Pommern.
.  2.  Diese  Bank  erhält  durch  Einschüsse  der  Theilnehmer,  welche
290  Aktien,  jede  zu  Joo#o  Thlr.,  gezeichnet  haben,  ein  Kapitaloermögen  von
einer  Million  Thalern,  und  fertigt  dagegen  für  eine  Million  Thaler  Bankscheine
aus,  die  sie  in  Umlauf  setzt,  und  fortwährend  in  vollem  Werthe  erhaͤlt.  .
Jahrgang  1825.  Cc  Die

(Ausgegeben  zu  Berlin  den  18ten  Oktober  1821.)