Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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bruar,  das  am  6.  März  1625  eröffnete
Erkenntniß  erster  Instanz  unter  Vergleichung
  der  Prozeß-Kosten  beider
Instanzen  abgeändert.  (d.  4.  März.)
Unter  dem  4.  März  wurde  in  der
Ationssache  von  dem  O.A.  Gericht  Eßlingen
  zwischen  dem  vormaligen  Raths-Advokaten,
  nunmehrigen  K.  Baiern-=schen
  Appellations-Gerichts-Sekretär
v.  Schelhas  in  Anspach,  Bekl.,  Anten,
und  den  Carl  Bonz'sehen  Kindern  von
Eßlingen,  Kl.,  Aten,  Entschdigung
wegen  geführter  Pflegschaft  betreffend,
das  am  19  Jannar  1023  eröffnete  Urtheil
  erster  Instanz  unter  Vergleichung
der  Prozeß-Kosien  in  beiden  Instanzen
abgeändert.

.  In  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwischen

  der  K.  Vaiern'schen  Universität  zu
Erlangen,  Kl.,  und  den  Erben  des  Geheimen
  Legations-Raths  v.  Mayer  zu
Heilbronn,  Bekl.,  eine  Schenkung  von
50,  doo  fl.  betreffend,  wurde  durch  Urtheil
  vom  4.  Februar  und  insin.  z.  März
d.  J.  unter  Vergleichung  der  Proceß-Kosten
  kondemnatorisch  erkannt.  (d.
5.  März.)

.  In  der  Concurssache  zwischen  den  Gläubigern

  des  vormaligen  Ober-Lieutenants
Schenk  von  Winterstedt,  Lnten,  und
dem  Concursmasse-Verwalter,  Ober-2-n


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Finanzrath  D.  Schmidlin  zu  Stuttgart,
Laten,  ist  vermoge  Beschlusses  vom
9.  März  das  unterm  1.  April  1322  gefällte
  Lokarions-Urtheil  als  unbedingt
ausgesprochen  worden.

In  der  Ationssache  von  dem  O.  A.Gerichte

  Stuttgart  zwischen  dem  pensionirten
  Hof-Küchenmeister  Breitling  daselbst,
Lnten,  Anten,  und  Johann  Caspar
Ulmer,  als  Güter-Pfleger  der  Alt
Joachim  Gollmarschen  Ehefro##  z—  Mkhringen
  und  Cons.,  Mit-Luten,  Aten,
Separations-Recht  im  Gante  des  Alt
Joachim  Gollmar  betreffend,  wurde
vermöge  Erkenntnisses  vom  5.  Februar,
und  insin,  den  3.  März,  das  unter  dem
33.  December  1821  eröftnete  erstrichterliche
  Lokations-Urtheil  unter  Vergleichung
  der  Kosten  abgeändert  und  dem
Luten,  Anten  die  Befriedigung  seiner
  Forderung  mittelst  Absonderungs-Rechts
  zuerkannt.  (d.  9.  März.)

In  der  Ationssache  von  dem  O.  A.  Gericht

  Eßlingen  zwischen  Sophie  Ulrike,
Ehefrau  des  Johann  Friedrich  Omerle
zu  Plochingen,  Bekl.,  Antin,  und  Friederibe,
  Ehefrau  des  Hirschwirths  Rösch
zu  Nobingen,  Kl.,  Atin,  Herausgabe
väterlichen  Vermögens  und  Schuldferderungen
  betreffend,  wurde  vermöge
Erkenntnisses  vom  28.  Januar,  insin.