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bruar, das am 6. März 1625 eröffnete
Erkenntniß erster Instanz unter Vergleichung
der Prozeß-Kosten beider
Instanzen abgeändert. (d. 4. März.)
Unter dem 4. März wurde in der
Ationssache von dem O.A. Gericht Eßlingen
zwischen dem vormaligen Raths-Advokaten,
nunmehrigen K. Baiern-=schen
Appellations-Gerichts-Sekretär
v. Schelhas in Anspach, Bekl., Anten,
und den Carl Bonz'sehen Kindern von
Eßlingen, Kl., Aten, Entschdigung
wegen geführter Pflegschaft betreffend,
das am 19 Jannar 1023 eröffnete Urtheil
erster Instanz unter Vergleichung
der Prozeß-Kosien in beiden Instanzen
abgeändert.
. In der Rechtssache erster Instanz zwischen
der K. Vaiern'schen Universität zu
Erlangen, Kl., und den Erben des Geheimen
Legations-Raths v. Mayer zu
Heilbronn, Bekl., eine Schenkung von
50, doo fl. betreffend, wurde durch Urtheil
vom 4. Februar und insin. z. März
d. J. unter Vergleichung der Proceß-Kosten
kondemnatorisch erkannt. (d.
5. März.)
. In der Concurssache zwischen den Gläubigern
des vormaligen Ober-Lieutenants
Schenk von Winterstedt, Lnten, und
dem Concursmasse-Verwalter, Ober-2-n
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Finanzrath D. Schmidlin zu Stuttgart,
Laten, ist vermoge Beschlusses vom
9. März das unterm 1. April 1322 gefällte
Lokarions-Urtheil als unbedingt
ausgesprochen worden.
In der Ationssache von dem O. A.Gerichte
Stuttgart zwischen dem pensionirten
Hof-Küchenmeister Breitling daselbst,
Lnten, Anten, und Johann Caspar
Ulmer, als Güter-Pfleger der Alt
Joachim Gollmarschen Ehefro## z— Mkhringen
und Cons., Mit-Luten, Aten,
Separations-Recht im Gante des Alt
Joachim Gollmar betreffend, wurde
vermöge Erkenntnisses vom 5. Februar,
und insin, den 3. März, das unter dem
33. December 1821 eröftnete erstrichterliche
Lokations-Urtheil unter Vergleichung
der Kosten abgeändert und dem
Luten, Anten die Befriedigung seiner
Forderung mittelst Absonderungs-Rechts
zuerkannt. (d. 9. März.)
In der Ationssache von dem O. A. Gericht
Eßlingen zwischen Sophie Ulrike,
Ehefrau des Johann Friedrich Omerle
zu Plochingen, Bekl., Antin, und Friederibe,
Ehefrau des Hirschwirths Rösch
zu Nobingen, Kl., Atin, Herausgabe
väterlichen Vermögens und Schuldferderungen
betreffend, wurde vermöge
Erkenntnisses vom 28. Januar, insin.