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merkt sind, wobey Wir, hinsichtlich derjenigen
Gegenstände, worüber der getreue Landtag
seine Erklérung erst hier ausspricht, Unsere
ansdrückliche Genehmigung hiermit ertheilen;
2) zu den Einnahmen, wie sie verwilligt
worden.
3) Auch wollen Wir den solchergestallt für
das Jahr 1822. festgestellten Ausgabe= und
Einnahme-Etat ebenfallo für das Jahr 1823.
als gültig anerkennen.
4) Wir sichern dem getreuen Landtage zu,
daß die von demselben angedeuteten Erspar-
nisse in der Staats-Verwaltung, wiefern die-
ses, ohne wohlerworbene Rechte Einzelner zu
kränken, geschehen kann, oder in so fern es
sich mit Unserer Ueberzeugung von dem Staats-
wohkl, unter gegebenen Umstanden, verträgt
und mit der Einheit, Kraft und Wirksamkeit
der Staatéregierung vereinbaren läßt, mit
Ernst in's Werk zu richten erstrebt werden soll.
5) Wir finden es angemessen, daß die nun-
mehr auf die Hauptlandschaffts-Kasse überge-
henden dermaligen Pensionärs nur auf den
Namen derselben ubernommen und daß auch
in diesem Punkte auf jede statthafte Ersparniß
Bedacht genommen werde.
6) In dieser Absicht wollen Wir auch in al-
len Fällen, wo Wir die Ertheilung von Staats-
diener-Pensionen für nothwendig oder ange-
messen erkennen werden, die von dem getrenuen
Landtag in Vorschlag gebrachten Sätze, gegen-
über der Landschaffté-Kasse, als Maximum gel-
ten lassen, über welches hinaus den landschafft-
lichen Kassen keine Pension soll angesonnen
werden, doch ohne daß dieses in der Erklä-
rungsschrift ausgesprochene Maximum für den
zu vensionirenden Diener einen Rechtsanspruch,
solches als Pension zu erhalten, begründen
soll. 2c.
Weimar, den 19. April 1821.
Carl August.
Beylage E 7.
Carl August
von Gottes Gnaden, Großherzog
zu Sachsen Weimar-Eisenach, Land-
graf in Thüringen, Markgraf z#
Meißen, gefürsteter Graf zu Hen-
neberg, Herr zu Blankenhaypn, Neu-
stadt und Tautenburg cec. 2c.
Da der am 17#en December r820. eraff-
nete Landtag nunmehr seine Arbeiten vollendet
hat: so schließen Wir die Versammlung dessel-
ben, in Gemäßheit des Grundgesetzes vom Sten
May 1816. 5. 95. Unnöthig ist es, hierne-
ben die Ergebnisse jener Arbeiten zusammen zu
stellen: sie liegen in den zur öffentlichen Kun-
de gebrachten Landtags-Akten vor und #oer-
den in den, mit Beyrath und Einwilligung des
Landtags, zu Stande gekommenen, bald zu pro-
mulgirenden Gesetzen, in der beruhlgenden
Ordnung des Finanz-Wesens und in -
ren, auf ständischen Antrag, von Uns be-
schlossenen, gewiß wohlthätigen Veränderun=
gen in der Administration noch klarer erkan#t
werden. Aber Unsern Dank wollen Wir ge-
rechtest den Männern aussprechen, welche an
jenen Arbeiten Theil genommen, welche auch
diesmal, frey von jeder Art der Selbstsucht
mit Auödauer und gewissen Ganges in dem
Bewußtseyn redlicher Pflichterföllung, fhr Zel
im Sinne und Geiste des Grundgesetzes und
der ihm vorausgegangenen Berathungen, ver.
folgt baben. Wer die Stellung des Großher-
zogthums überhaupt zu beurtheilen vermag
dessen Verhäáltnisse, Bedürfnisse und Kräfe-
genau, nicht blos oberflächlich, kennt und ber
der Würdigung dessen, was durch den Land.
tag geschehen ist, sich, treu ergeben dem Lanm
de und seinem Fürsten, auf diesem Stand-