Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1822. (6)

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minen alt- Weimarischer Grunbsteuer, auf die verschiedenen Termine und Monathè ganz in 
derselben Art und in demselben Verhältnisse, wie nach 5. 3. der Steuer-Erhebungs· Verord- 
nung vom giten November 1821. diese Termine selbst in den alten Landen des Großyer= 
zogthumes anfallig werden — und wobey es für diese kande durchgehends bewendet — zu 
vertheilen, ohne die Steuer-Simplen zur großen Beschwerde der Steuerpflichtigen sowohl 
als der Steuer-Erheber in noch kleinere Bruchtheile zu zersplittern: so ist dagegen durch die 
Feststellung der Termine in der Maße, wie sie geschehen ist, nicht allein dieses, soviel als 
möglich, vermieden, sondern auch dabey die möglichst gleichsörmige und die Aufbringung ex- 
leichternde Vertheilung der Verfallzeiten auf das ganze Jahr, allenthalben berücksichtiget 
worden. 
Auf Sr. Königl. Hoheit, des Großherzogs, höchsten Befehl und in Gemäßheit der 
dieserhalb in dem höchsten Steuer-Patente vom usten Januar 1622. bereits auöêgesproche- 
nen Zusicherung, wird dieses alles hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, und werden 
zugleich Steuerpflichtige sowohl, als Steuer-Erheber erinnert und angewiesen, bey Entrich- 
tung und Erhebung der betreffenden Steuern die festgesetzten Termine genau in Acht zu 
neymen, und übrigens dasjenige, was die Steuer-Erhebungs, Verordnung vom gten Novem- 
ber 182 l. vorschreibt, sich allenthalben zur Richtschnur dienen zu lassen, und pönktlich 
darnach zu verfahren. « « " 
Weimar am 23sten Januar 1822. 
Großherzoglich Saͤchsisches Landschafts-Kollegium daselbst. 
Ch. Wepyland. 
II. Daß die Besiher des Metschriederhofes den Hof-Advokaten, Carl Thon, zum 
Verwalter der Zaun= und Pfahlgerichte daselbst erwéhlt, und daß derselbe unterm 2asten 
dieses vor Großherzoglicher Regierung dazu förmlich verpflichtet worden ist, wird hierdurch 
bekannt gemacht. 
Eisenach den 28sten Januar 1822. 
Großherzogl. Sächs. Landesregierung daselbst. 
C. A. Thon. 
im. Dem Rechts-Kandidaten und Aktuar bev dem akademischen Schloßgerichte zu 
Avelda, Friedrich Gottlieb Porsche, ist, nach gut bestandener Prüsung in der 
NRechtswissenschaft, die Erlaubniß zu Betreibung der advokatorischen Praxis, jedoch nur vor 
dem Justiz-Amte Niederrosla, vor dem künftigen Stadtgerichts= Kommilsariate zu Stadt- 
Sulza und den Gerichten zu Flurstedt und Niedertrebra, unter dem Prädikate als Amts-= 
Advokat mittelst Dekretes vom usten dieses Monathes gestattet worden. 
Ec wird daher dieses hiermit öffentlich bekannt gemacht. 
Weimar am 4ten Februar 1822. 
Großherzogkiche Sächs. Landesregierung daselbtt. 
von Müller.
	        
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