Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1822. (6)

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Urkundlich haben Wisr diese Bestimmungen in gegemwärtiges Patent fassen kassen, sol- 
ches mir Unseer eigeahindigen Namensunterschrift und durch Vordruckung Unfres Groß- 
herzo Jlichen Insiegels vollzogen und durch Abdruck im Regierungs-Blatte zu Tedermannes 
Kenntniß und Nachachtung zu bringen befohlen. 
So geschehen und gegeben Weimar am aten März 1322. 
L. 8.) Karl Augustt. 
C. W. Frepherr von Fritsch. Freyherr von Gersdorff. Dr. Schweitzer. 
vdt. Ernst Müller. 
Patent 
wegen Abaͤnderung der hiesigen und 
Eisenachischen Kriminal-Gerichesord= 
nung. in Ansehung der Competenz= 
Summen des Werthes dey Verbrechen 
gegen das Eigenthum. 
Besör deruns. 
Des Großherzogs, Königliche Hoheit haben dem Büörgermelster der Stadt Rastenberg 
wie auch Lehns 3 und Gerlschts-Dfsrektor der Freyherrl. von Werthernschen Gerichte zu 
Großneuhausen, Ellersleben, Kleinneuhausen und Orliohausen, Christoph Theodor Gottlieb 
Quehl, den Charakter alS Lehnsrath durch ein höchstes Dekret vom Zten d. N. zu 
ertheilen gnädigst geruhet. 
Bekkanntmach un gen. 
1. Nach dem Ableben des bisherigen Gerichtshalters, zu Stedtfeld und Hörschel, ist 
biese Stelle van der Gerschts-Principalschaft daselbst dem Hof-Advokaten, Carl Thon all- 
hier, übertragen derselbe auch am Sten dieses vor Großherzoglicher Regierung verpflichtet 
worden, was hiermit öffentlich bekannt gemacht wird. 
Eisenach den A#ten Februar 1822. 
Großherzogl. Sächs. Landeöregierung daselbst. 
Carl Friedrich Müller. 
. Nachdem der hiesige Sendtgerichts-Mkeuar, Heiurich Hasert, an die Stelle des 
verskorbenen Hofs Advokaten Grambow zum Gerichtchalter zu Wartha von Seiten der 
daligen Gerichte Orincipalschaft erwählt, derselbe auch vor Großherzogl. Reglerung Laterm 
#ten dieses ierzu verpslichtet w rden ist: so wird solch's hiermit zur allgemeinen Kennt- 
niß gedracht- Elsenach den 13te Februar 1822. 
Großherzogliche Süächsische Landesregierung. 
C. A. Thon.
	        
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