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Großherzogl. S. Weimar-Eisenachisches
Regierungs-Blakk.
Iummer 0. Den 20. März 1822.
Betbanntmachung.
Auf hoͤchsten Befehl Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, wird das nachste-
hende, wegen Aufhebung der Settioven ben der Großherzoglichen Landes-Direktion und
dem Landschafts-Kolleglum, von Höchstdemselben Lnädigst vollzogene Patent zu Jedermanns
Wissenschast und Nachachtung andurch öffentlich bekannt gemacht. -
WeimaramgsstenMärztsee
GroßherzoglicheSächsifcheLandtsregierung.
von Müller. «
Karl August,
von Goktes Gnaden Großberzog zu Sachsen Weimar-Eisenach,
Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter
Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn,
Neustadt und Tautkenburg
K. N.
Nach Unsrem Patente wegen Organisation des Staaksdienstes in den Landes-Kollegien
vom 15ten Dezember 1815. sollen die Landes-Direktion und das Landschafts-Kollegium
in zwey Abtheikungen (Sektionen) zu Weimar und zu Eisenach arbeiten, auch hat folche
Einrichtung, dem gemäß und nicht ohne bedeutende Vortheile bisher Statt gesunden. Da
indessen der Hauptgrund jener Bestimmung durch Einsammlung genauer okal-Kenntnisse
und Ausbildung des GeschäftegangeS bey den gedachten Kollegien als erledigt anzusehen ist,
und da Wir jede Verelnfachung in der Verwaltung und jede dadurch — in der Zukunft
wenigstens — msgliche Ersparniß an den Staatsquögaben gern eintreten lassen: so verord-