Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1822. (6)

112 
V. Nachdem der Dr. med. Friedrich Engelschall, zu Blankenhayn, als Wo##stbs 
des Großherzogl. Amtes Vieselbach angestellt und verpslichtet, ihm auch Vesilbach gum 
Wohnort angewiesen worden ist: so wird dieses hiermit ösfentlich bekannt gemacht. 
Weimar den 23sten März 1822 
Großherzoglich Sachs beendee Dircklien- iste Sektion. 
VI. Da in Folge höchster Ensschlietung Sr. Königl. Hoheit, des Großherzogs, dem Phy- 
sikus deb Großherzogl. Amteé Vacha, Dr. melieinac Kind, zu Vacha, auch das Physikat 
des Großherzogl. Amtes Tiefeno.. mit Frauc##see, bis a dul weitere Verordnung über- 
tragen worden ist: so wird solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht 
Weimar den #ten May 1822. Groß öera0n Saächs. %nnbo- Direktion. 
. Mob. 
VII. Die unterzeichnete bandesregierung hat zu bemerken *“ daß verschiedene Unterge- 
ichte ihre5 Bereiches bey Expeditionen außerhalb der Gerichtöstätte unrichtiger Weise „pro via“ 
d „pro expeditione“ besondere Gebühren-Ansäbe angenommen und liquidirt haben, auch 
oant hin und wieder von ihnen die Hrokokoll-Gebühren unter die praecipua gurchnetk worden sind 
Nun sindet aber „pro vĩn“ durchaus kein besonderer Gebühren-Ansat statt, der „pro“- 
peditionc“ aber, welcher das Honorar für die mit der Entsernung von der Gerichtestätte ann, 
knüpfte Bemühung schon in lich enthält, darf über einen Thaler zwölf Groschen 
für den Oberbeamten und einen Tha. ler für den Aktuar niemahls erhöht b#rrocl, selbst wenn 
die Expedition mehr alo einen halben Tag erfordern sollte. 
Dagegen gehören Protokoll-Gebühren bey auswärtigen Expeditionen, so sern sie nicht in 
Folge ertheilter Kommission verdient werden, lediglich zu den ordentlichen Sporteln und sind 
als olche zu berechnen. 
Sämmtliche Untergerichte des hiesigen ant se haben sich hiernach genau zu 
achten, versteht sich, in so fern nicht bey minderwichtigen Streitgegenständen die 
besonderen Bestimmungen dec diesfallsigen Gesoore innreten. 
Weimar am 21 ten May 1822. 
Großherzogliche Sächsische Landesregierung. 
von Müller. 
Oefsentliche Belo bung. 
VIII. Am zaten Dezember vorigen Jahres rettete der Einwohner Johann Carl Thyme, 
zu Wenigen, Auma, den mit einem Schubkarren von einem Steg in den Weidasluß gefalle- 
nen Einwohner Dölz, zu Mundscha, indem er denselben vom Wen“ aus erfaßte und so an 
das Land zog. 
Seine Königl. Hobeeit, ver Großderzog haben für diese lobenswerthe Handlung dem 
Thyme eine Geld-Prämie gnädigst # i*2 Leraht. welches, der gesehlichen Bestim- 
mung gemäß, hiermit oͤffentlich 4 gemacht w 
Weimar den 33sten April 1822. in: Siäsiche Landes-Direktion.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.