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V. Nachdem der Dr. med. Friedrich Engelschall, zu Blankenhayn, als Wo##stbs
des Großherzogl. Amtes Vieselbach angestellt und verpslichtet, ihm auch Vesilbach gum
Wohnort angewiesen worden ist: so wird dieses hiermit ösfentlich bekannt gemacht.
Weimar den 23sten März 1822
Großherzoglich Sachs beendee Dircklien- iste Sektion.
VI. Da in Folge höchster Ensschlietung Sr. Königl. Hoheit, des Großherzogs, dem Phy-
sikus deb Großherzogl. Amteé Vacha, Dr. melieinac Kind, zu Vacha, auch das Physikat
des Großherzogl. Amtes Tiefeno.. mit Frauc##see, bis a dul weitere Verordnung über-
tragen worden ist: so wird solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht
Weimar den #ten May 1822. Groß öera0n Saächs. %nnbo- Direktion.
. Mob.
VII. Die unterzeichnete bandesregierung hat zu bemerken *“ daß verschiedene Unterge-
ichte ihre5 Bereiches bey Expeditionen außerhalb der Gerichtöstätte unrichtiger Weise „pro via“
d „pro expeditione“ besondere Gebühren-Ansäbe angenommen und liquidirt haben, auch
oant hin und wieder von ihnen die Hrokokoll-Gebühren unter die praecipua gurchnetk worden sind
Nun sindet aber „pro vĩn“ durchaus kein besonderer Gebühren-Ansat statt, der „pro“-
peditionc“ aber, welcher das Honorar für die mit der Entsernung von der Gerichtestätte ann,
knüpfte Bemühung schon in lich enthält, darf über einen Thaler zwölf Groschen
für den Oberbeamten und einen Tha. ler für den Aktuar niemahls erhöht b#rrocl, selbst wenn
die Expedition mehr alo einen halben Tag erfordern sollte.
Dagegen gehören Protokoll-Gebühren bey auswärtigen Expeditionen, so sern sie nicht in
Folge ertheilter Kommission verdient werden, lediglich zu den ordentlichen Sporteln und sind
als olche zu berechnen.
Sämmtliche Untergerichte des hiesigen ant se haben sich hiernach genau zu
achten, versteht sich, in so fern nicht bey minderwichtigen Streitgegenständen die
besonderen Bestimmungen dec diesfallsigen Gesoore innreten.
Weimar am 21 ten May 1822.
Großherzogliche Sächsische Landesregierung.
von Müller.
Oefsentliche Belo bung.
VIII. Am zaten Dezember vorigen Jahres rettete der Einwohner Johann Carl Thyme,
zu Wenigen, Auma, den mit einem Schubkarren von einem Steg in den Weidasluß gefalle-
nen Einwohner Dölz, zu Mundscha, indem er denselben vom Wen“ aus erfaßte und so an
das Land zog.
Seine Königl. Hobeeit, ver Großderzog haben für diese lobenswerthe Handlung dem
Thyme eine Geld-Prämie gnädigst # i*2 Leraht. welches, der gesehlichen Bestim-
mung gemäß, hiermit oͤffentlich 4 gemacht w
Weimar den 33sten April 1822. in: Siäsiche Landes-Direktion.