Contents: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1822. (6)

Ordenaustheilnng. 
Dec Großhtrhoes, Königliche Hoheit, haben dem Herzoglich, Sachsen Gotha und 
Altenburgischen Geheimen Rathy, Kammer-Vice-Präsidenten, und Vice, Lamschafte-Djrek= 
tor, Herra Bernhard August von Eindenau, Nomthur des Königlich Sächsischen Gieil- 
Verdienn-Ordens und des Russisch Kaiserlichen St. Wladimir-Ordens, #ier Klasse, Kit- 
ter, am Zten Jannar d. J. da Komthur-Kreuz Hochllihro Haor deu vom 
weißen Falken zu verleihen gnadigst geruyet. 
Bekanntmachung. 
Es sind neuerlich nach erfolgter Aufhebung des Justi#z= Amkes zu GCapellendorf, wel- 
eö nach §. 12. des Grundgesebes vom 5ten Man (810. mit dem Justiz= Amte zu Wei- 
mar den ersten bauerschaftlichen Wahlbezirk bilvete, darüber Zweifel enestanden, ob die jebt 
den Justiz-Aemtern Blankenhayn, Jena, Dornburg und Niederroßla, so wie den Stadt- 
gerichten Weimar und Jena einverleibten, vormahls Capellendorser Amtsortschaften und das 
jenem Amte einbezirkt gewesene Patrimonial-Gericht Niedersonderskedt, ferner bey dem ersten 
bauerschaftlichen Wahlbezirke verbleiben, oder nunmehr zu denjenigen Bezirken gerechnee werden 
sollen, zu welchen die eben genannten Behörden gehören, denen sie jetzt einbezirkt sind ? 
nun aber mit dem aufhörenden Bestehen eines Justiz-Amtes und der Verthellung 
der dessen Bezirk bildenden Ortschaften unter andere Behörden die Verfassungomäßige Ab- 
grenzung der landständischen Wahlbezirke keinecweges sofort für abgeändert angesehen wer- 
den kann, und hiernach die sämmtlichen vormahls zu dem aufgelöseten Amte Capellendorf 
gehörigen Ortschaften sammt dem einbezirke gewesenen Gerichte zu Niedersynderstedt, auch 
serneryin als mit dem Amtébezirke von Weimar den ersten bauerschaftlichen Wahlbezirk 
bildend angesehen werden müssen: so wird dieses zu Beseitigung der entstandenen, oder 
küuftig hierunter etwa noch vorkommenden Zweifel hiermit öffentlich bekannt gemache. 
Weimar am 1,sten Dezember 1821. 
Grohherzogliche Sächsische kandesregierung. 
von Müller. 
Oeffentliche Belobung. 
Am „4ten September d. J. rettete Johann Ghristoph Polland, zu Vogelsberg, dle 
in einen Jiehbrunnen gesallene Margaretha Saalfelder, daselbst, mit Entschlossenheit vom 
Ertrinken. 
Es wird ihm daher hiermit öfentlich die verdiente Belobung ertheilt. 
Weimar am 181en Dezember 1821. 
Greßyerzogliche Säd sische andes -Direktion, ste Sektion. 
K. Hufeland.
	        
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