Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1822. (6)

XIII. 
Instruktion 
für den Großhertoglichen General-Baurechnungsführer, allhier, 
und für fämmtliche Special-Bamrechnungsführer in dem Großher= 
zogkthume Sachsen Weimar-Eisenach, wegen des Kameral" Bauwe- 
sens und der darüber zu fertigenden Baurechnungen. 
g. 1. 
Der General-Baurechnungsführer, allhier, hat eine General-Baurechnung für das 
Großherzogthum Sachsen Weimar-Eisenach nach dem Formular unter Ziffer XIV. zu fer- 
tigen, und darnach sämtliche Special-Baurechnungen zusammen zu stellen. 
. 2. 
Derselbe ist zugleich Special-Baurechnungefährer: 
a) über das Hof= und Residenz-Bauwesen, und 
b) über das Kameral-Stadt-Bauwesen, 
wofür jährlich auf die von der Großherzoglichen Ober-Baubehörde eingereichte Disposstion 
Geld-Summen ausgesebzt werden, die er nach und nach aus der Kammer-Central-Kasse gegen 
Quittung bezieht. 
g. 3. 
Es gehören zu der Special-Baukasse: Ein Diarium und zwey Nanualien mit den 
in dem Schema enthaltenen Kapiceln. 
8. 4. 
Aus den eigenen Spccial-Rechnungen über das Hos= und Stadt-Bauwesen (o wohl, 
als aus den ihm nach und nach zuzufertigenden Sprcial-Baurechnungen der sämmtlichen 
Rent-Aemter wird die General-Baurechnung nach der Vorschrift aufgrstellt. 
K. 5. 
us den Special-Baurechnungen werden zuerst die für das Hof-Bauwesen geleisteten 
Ausgaben aufgesucht und in die betreffenden Kapitel der General= Baurechnung getragen.
	        
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