Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1822. (6)

zo 
Die nach dem Anschlage noch erforderliche Summe wird in den nächstjährigen Etat 
ohne Uebersteigung des ersten Kostenanschlags gebracht. 
8. 12. 
Der Wirkungskreis des General, Baurechnungsführers, hler, befaßt nach g. 2. das 
Hof= und Stadt-Bauwesen zu Weimar und die nächsten Lustschlösser. In solchen Fällen, 
wo das Großherzogliche Hof-Marschall-Amt einen Bau oder Reparatur für eine gewisse 
Geld-Summe übernimmt und selbst ausführt, wird nur die verwilligte Summe in Auögabe 
der General-Baurechnung gesett. 
1½5#5 
· Ole Speclal-Baurechnungen werden vor dem Schlusse des Fechnungs-Jahres zuerst 
Großherzoglicher Ober-Baubehörde zur Prüfung in artistischer und in der Hinsicht vorge- 
legt, daß darin nichts verrechnet werde, was nicht aus der Disposition geschöpft worden, 
oder nicht zur Kenntniß der Ober-Baubehörde gekommen sey, da ihr wegen Verwenbung 
der bewilligten Bau-Summen ohne Ausnahme die Verantwortlichreit aufliegt. 
Nach Beyfügung des erforderlichen Attestats wird die Baurechnung zurückgegeben, und es 
gewährt alsdann der Rent-Beamte und Special-Baurechnungeführer mit dem Betrage der 
verrechneten Ban-Summe der Grohherzoglichen Kammer-Central-Kasse auf Amts= oder Forst- 
Intraden, oder auf Pachtgelder, und documentirt die geleisteten Zahlungen durch die beyge- 
legte Special-Baurechnung, welche nunmehr an den Haupt-Baurechnungöfährer gleich baa- 
rem Gelde zur Aufnahme in die General-Baurechnung gelangt. 
8. 14. 
Die Rent-Beamten und Special-Baurechnungöführer haben bie auf angeordmie Baue 
von ihnen geleisteten Ausgaben mit den dieöfallsigen Belegen nicht einzemn, sondern mit den 
jährlich zu sertigenden Special-Baurechnungen der Kammer-Central-Kasse, allhier, in 
Zurechnung zu bringen, und zu dem Ende ihre Special-Baurechnungen jeden Jahres unfehl- 
bar zu Weihnachten an die Großherzogliche Ober-Baubehörde allhier, zur Prüfung und 
Vergleichung mit der Disposttion, ingleichen zur Ertheilung de artistischen Artestats, ein. 
zuschicken, damit sie sothane Rechnungen zeitig wieder zurück erhalten und solche mit dem 
lehten Marz jeden Jahres an die Kammer-Central-Kasse einsenden, auch hiernach das Ns- 
thige bey der Gewährschaft der Amts-Einnahmen hinsichtlich der Bau-Materialien, Vor- 
räthe und der sonst geleisteten Gewährschaft in der Amts-Rechnung aufführen und in An- 
sat bringen können. 
Weimar den Jöten Januar 1822. 
Großherzogl. S. Kammer daselbst. 
NA. B. Rühlmann.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.