Full text : Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1902. (34)

296  XXVIII.
Anlage  )]  Gu  §  26).

 

Nr.
des  Pferde-Aushebungs-Nationals
oder
des  Fahrzeug-Verzeichnisses.

Auerkenntniß.

Daß  der
zur  Armee-Mobilmachung.....  .

von  Geschlecht.
„  Größe  Centimeter
„  Alter  Jahren
.....  Fahrzeuge
.....  Geschirre  nebst  Zubehör
heute  abgeliefert  hat,  wofür  demselben  der  Taxwerth  von  .  .  .  .  A  geschrieben
Mark,  gegen  Ablieferung  dieses  Anerkenntnisses  und  auf  nachstehende
Quittung  zu  zahlen  ist,  bescheinigt.

........  den  ten  19

Der  Civil-Aushebungs-Kommissar.
(Stempel  des  Vezirksamts)

Onittung.

Vorstehende  P6/,  geschrieben  Mark,  habe  ich  aus
dernr  nKäaassee  .  baar  und  richtig
erhalten  und  auittire  hiermit.

..........  den.·tc»11...  19
(Unterschrift  des  Empfängers).

Anmerkung.  Nicht  Gültiges  ist  zu  durchstreichen.