Full text : Grundzüge der deutschen Schulgesetzgebung.

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keinen  Zweifel,  daß  die  konfessionell  gegliederte  Dolksschule
in  Deutschland  das  Übergewicht  hat,  im  Gegensatz  zu  dem  vollständig
  einheitlichen  Hochschulwesen,  den  im  wesentlichen  einheitlichen
  Jachschulen  und  den  in  ihrer  übergroßen  Mehrheit  gleichfalls
gemeinsamen  höheren  TLehranstalten.  Uur  Baden,  hessen,  Sachsen-Weimar
  und  Sachsen-Meiningen  haben  eine  Dolksschule,
die  grundsätzlich  einheitlich  und  für  alle  Bekenntnisse  gemeinsam  ist.

Demgegenüber  vertritt  die  unabhängige  Pädagogik  auch  in
Deutschland  die  für  alle  Nonfessionen  gemeinsame  Dolksschule.
  Eine  Begründung  dieser  Lorderung  ist  bereits  oben  gegeben.
Sie  liegt  in  dem  staatlichen,  nicht  kirchlichen  Charakter  der  Dolksschule.
  Der  Staat  hat  keine  Derpflichtung,  die  besonderen  konfessionellen
  Anusprüche  des  Einzelnen  zu  beachten  und  zu  berücksichtigen.
  ber  jede  Konfession  darf  verlangen,  daß  das  nichtkonfessionelle
  Kulturgut  in  den  Schulen  des  Staates  ohne  konfessionelle  Kbstempelung
  übermittelt  werde.

wie  die  Arennung  der  Kinder  nach  sozialen  Klassen  eine  Ungerechtigkeit
  gegen  die  ärmere  Bevölkerung  in  sich  schließt,  so  ist  die
konfessionelle  Trennung  der  Ninder  in  der  Regel  eine  Ungerechtigkeit
  gegen  die  konfessionelle  Minderheit.  Es  bedarf  keines  Nachweises,
daß  jeder  Staatsbürger,  ohne  Unterschied  der  Nonfession,  das  gleiche
AKnrecht  auf  die  aus  öffentlichen  Mitteln  unterhaltenen  Schulen
hat.  Dieses  Recht  wird  aber  bei  konfessioneller  Trennung  der  Schulen
in  der  Regel  nicht  beachtet.  In  zweifacher  hinsicht.  Benutzen  die
Ninder  einer  konfessionellen  Minderheit  die  Schule  einer  anderen
Nonfession  und  wird  mit  der  Konfessionalität  des  Unterrichts  in  der
Weise  Ernst  gemacht,  wie  es  die  Dertreter  der  Konfessionsschule  verlangen,
  so  werden  diesen  Kindern  die  nationalen  Kulturgüter  in  der
Särbung  einer  anderen,  der  ihrigen  vielleicht  entgegengesetzten  Konfession
  dargeboten.  Die  Eltern  müssen  es  sich  gefallen  lassen,  daß
ihre  Ninder  in  einer  geistigen  Luft  aufwachsen,  mit  einer  geistigen
Kost  genährt  werden,  zu  der  ihre  Konfession  im  Gegensatz  steht.  Werden
  aber  für  die  Ninder  einer  Minderheit  abgesonderte  konfessionelle