— 63 —
keinen Zweifel, daß die konfessionell gegliederte Dolksschule
in Deutschland das Übergewicht hat, im Gegensatz zu dem vollständig
einheitlichen Hochschulwesen, den im wesentlichen einheitlichen
Jachschulen und den in ihrer übergroßen Mehrheit gleichfalls
gemeinsamen höheren TLehranstalten. Uur Baden, hessen, Sachsen-Weimar
und Sachsen-Meiningen haben eine Dolksschule,
die grundsätzlich einheitlich und für alle Bekenntnisse gemeinsam ist.
Demgegenüber vertritt die unabhängige Pädagogik auch in
Deutschland die für alle Nonfessionen gemeinsame Dolksschule.
Eine Begründung dieser Lorderung ist bereits oben gegeben.
Sie liegt in dem staatlichen, nicht kirchlichen Charakter der Dolksschule.
Der Staat hat keine Derpflichtung, die besonderen konfessionellen
Anusprüche des Einzelnen zu beachten und zu berücksichtigen.
ber jede Konfession darf verlangen, daß das nichtkonfessionelle
Kulturgut in den Schulen des Staates ohne konfessionelle Kbstempelung
übermittelt werde.
wie die Arennung der Kinder nach sozialen Klassen eine Ungerechtigkeit
gegen die ärmere Bevölkerung in sich schließt, so ist die
konfessionelle Trennung der Ninder in der Regel eine Ungerechtigkeit
gegen die konfessionelle Minderheit. Es bedarf keines Nachweises,
daß jeder Staatsbürger, ohne Unterschied der Nonfession, das gleiche
AKnrecht auf die aus öffentlichen Mitteln unterhaltenen Schulen
hat. Dieses Recht wird aber bei konfessioneller Trennung der Schulen
in der Regel nicht beachtet. In zweifacher hinsicht. Benutzen die
Ninder einer konfessionellen Minderheit die Schule einer anderen
Nonfession und wird mit der Konfessionalität des Unterrichts in der
Weise Ernst gemacht, wie es die Dertreter der Konfessionsschule verlangen,
so werden diesen Kindern die nationalen Kulturgüter in der
Särbung einer anderen, der ihrigen vielleicht entgegengesetzten Konfession
dargeboten. Die Eltern müssen es sich gefallen lassen, daß
ihre Ninder in einer geistigen Luft aufwachsen, mit einer geistigen
Kost genährt werden, zu der ihre Konfession im Gegensatz steht. Werden
aber für die Ninder einer Minderheit abgesonderte konfessionelle