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Unserm Großherzoglichen Staats-Insiegel bedrucken lassen, auch besohlen, daß solches
durch den Abdruck im Regierung5-Blatte zur Kunde und Nachachtung aller Unserer Be-
hörden und Unterthanen öffentlich bekannt gemacht werde.
So geschehen und gegeben Weimar am 25östen Dezember 2823.
(L. S.) Karl August.
C. W. Freyherr von Fritsch. Frevherr von Gersdorff. D. Schweizer.
vde. Ernst Maller.
Steuer-Patent
für die Jahre 1824, 1825 und 1826.
Versetzung in den Ruhestand und Pensionirung.
Des Großherzogs, Königliche Hoheit, haben auf geschehenes unterthánigstes Ansuchen
des Herrn Kammer-Direktors August Bernhard Rühlmann, Ritters des Großherzog=
lichen Ordens vom weißen Falken, unter'm 29ten d. M. allergnédigst geruhet, denselben
au6 dem aktiven Staatsdienste in den Ruhestand mit einer lebenslänglichen, angemessenen
Pension zu versehen und bey dieser Gelegenheit demselben Allerhöchstdero besondere guädigste
Zufriedenbeit mit dessen in elner langen Reihe von Jahren unter allen Umständen und in
oft schwierigen Verhältnissen géleisteten treuen und ausgezeichneten Diensten, so wie Aller-
höchsidero Bedauern zu dußern, in Folge des Gesundheitézustandes des Herrn Kammer-
Direktors dessen sernere Wirksamkeit Höchstdero Dienste entzogen sehen zu müssen.
Bef ör derun gen.
ESe. Königliche Hoheit, der Großherzog, haben den Geheimen-Kammerrath, auch Kam-
merherrn und Ober, Forstmeister, Herrn Friedrich August, Frepherrn von Fritsch, Ritter
des Ordend vom weißen Falken, sowie den Geheimen= Kammerrath, Herrn Carl Wilhelm Con-
stantin Stichling, Ritter des weißen Falken-Ordens, beyde zu Kammer-Direktoren
und den Kammerrath, auch Kammerjunker, Herrn Julius August Walther von Goethe,
zum Geheimen-Kammerrath mittelst höchster Dekrete vom 29sten d. M. zu ernen-
nen gnaͤdigst geruhet.
Demnächst haben Allerhöchstsieselben im Einverständniß mit des Herzogs zu Sachsen
Gotha und Altenburg, Durchlaucht, auf Höchst- Ihro Gesammt-Akademie Jena, dem
anßerordentlichen Professor der Rechte, Herrn D. August Wilhelm von Schroeter, das
Cyren-Prädikat eines Ordinar-Professors mit den damit verbundenen Vor-
rechten am 23sten d. M. in Gnaden verliehen.