Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1825. (9)

worunter auch diejenigen dergleichen Sendungen verstanden werden, 
die, wegen Mangels einer Post-Station im Absendungsorte, bey 
einer auoländischen, unter Fürstlich Thurn und Tarischer Verwal- 
tung stehenden nahe gelegenen Post aufgegeben, oder aus einem 
Landeöorte dahin gesendet werden, sollen auf nachfolgenden außer- 
Weimarischen, unter Fürstlich Thurn und Tarischer Verwaltung 
stehenden Hosten ohne Porto-Ansatz passiren, nähmlich: 
1) zwischen Weimar und Eisenach durch Gotha; 
9 zwischen Weimar und Neustadt durch Kahla; 
65) zwischen Weimar und Weida durch Kloster Lausnitz und Gera; 
4) zwischen Reustadt an der Orla und Weida durch Gera; 
5) zwischen Miktelpölluitz und Weida durch Gera; 
6) zwischen Neustadt an der Orla und Ilmenau durch Arnstadt; 
7) zwischen Weimar und Ilmenau durch Arnstadt; 
8) zwischen Weimar und dem Eisenacher Oberlande nebst der 
Zillbach durch Gotha, Schmalkalden, Schwallungen und 
Meiningen; 
9) zwischen Eisenach und Ilmenau durch Gotha und Arnstadt 
über Erfint; 
10) zwischen Eisenach und dem Oberlande nebst der Zillbach wie 
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11) zwischen Eisenach und dem Oberlande nebst der Zillbach durch 
Benucimg der reitenden Post zu Liebenstein, und also auch 
nur bey zur reitenden Post geeigneten Aufgaben rc. 
Anmerkung: Da die Sendungen nach dem Oberlande nur bis 
Meiningen und die nach der Zillbach nur bis Schwal-= 
lungen mit der Post zu befördern sind: so wird auch nur 
bis resp. Meiningen und Schwallungen für richtiges 
Ueberkommen von Seiten der Postanstalt eingestanden. 
. 2. 
Auf gleiche Weise transitiren auf den benannten Routen ohne 
Porto-Ansah die herrschaftlichen Brief-, Akten= und Geldsendungen, 
welche aus den innerhalb der Großherzoglich Sächsischen sämmt- 
lichen Hostgrenzen liegenden fremdherrlichen Orten in Grohherzog= 
lich Sachsischen officiosen Angelegenheiten an Großherzoglich Sich-
	        
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