Seile bes
Nr. der
Gesanbtschaften
I Blatles. machung.
*s Grrhprrzoliche am Kaiserl. Oesterreichischen Hofe . 15. —
b) Koͤnigl. Saͤchsische am Großherzoglichen Hofe . . 6. —
c) Königl. Preufische am rm*[wlr8 Hofe 23. —
Geschiedene in den Jahren — 1824. Vergleichende Uebersicht 55. 56. 1
Gestorbene in den Jahren nn Ge—1ßt047. „Vergleichende Uebersicht 5. 56.1.
v. Goethe, Doktor der Rechte, wirklicher geheimer Rath, Staats-Mi-
zuriesn Ercellenz,' Grotkeens des Großherzogl. Hausordens vom weißen
. — Fever des 7. Novembers 1825, als der 50jährigen Wie-
im des Tages beincr Eintreffens in Weimar. Nachricht davon nebst)
einem Handschreiben des Großherzogs, Königl. Hoheit, an Goethen 113. 114.—
Handwerkögesellen — wande ade — oder die von ihrer Händee
arbeit sich nährenden Leute sollen im Königreiche Fran kreich nur zu-
gelassen werden, wenn sie mit einer offiziellen Bescheinigung über die
Erlaubniß zur Reise und über ihre Wicheraufnahme in der Heimath
versehen sind. Dieöf. Verordnung 9 . . 61. J.
14. —
Hof-Advokatur — deren Ertheilung . . . 16. I.
. J.
Impost-Nachtrags-Regulativ vom 10. Dezember 1823 (vergl.
Regier. Blatt v. J. 1828 S. 273—290). Nachträgliche Verord=
nung zu demselben vom 7. März 1825 . . . . 9—14.—
J.
Justiz-Beamten — Transport deren Effekten von Seiten der Ge-
meinden bey ihrer Anstellung sol kuͤnftlghin cessiren 20. DI.
auch kneoobt.Mittel.
Kirchen-Inspektionen: sie sind in Betreff der Verhandlung und
Entscheidung von Rechtssachen, in welchen Geistliche auf Entrichtung
von Besoldungsstücken gegen die dazu angeblich Mllichtigen, *. die
falls bestrittener Verbindlschkeit, klagend auftreten, n icht zu dig
und haben sich aller und jeder Verfügung hierin, so wie in uu00
Angelegenheiten überhaupt, zu enthalten. 61. I.
Kollekten. Verordnung des Eisenach. Ober- Lonssslor#umo, daß we-
gen jeder besonderen Kollekte von den Diszesanen und Geistlichn
« . 4. I.
besondere Berichte erstattet werden sollen