Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1826. (10)

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Artikel IV. 
Steuer-Kreditschulden und Steuer-Kredltkasse. 
g. 4. 
Theilungsverbältniß. 
Da nach Artikel IV der gedachten Haupt-Konvention und nach der derselben 
angefügten Beylage Lit. A überhaupt die Summe von 
Sechs Millionen, Einhundert Sechö und Neunzig Tausend, Achthundert und Vier 
und Funfzig Thalern, Zwey und Zwanzig Groschen, Fünf Pfennige 
in Steuerscheinen auf das Herzogthum Sachsen wirklich übernommen worden, so 
wird in Folge der verschiedenen Berechnungen über die an das Grohherzogthum Sach- 
sen Weimar-Eisenach gefallenen Antheile der zur Verzinsung und Eilgung dieser 
Schulden bestimmten Stenereinkünfte und des hierüber getroffenen Vergleiches, der 
uerbessunge- Maßstab für das Großherzogthum auf 
# wegen der im Steuerkredit-Systeme vom Jahre 1763 begriffenen alte- 
ren, und auf 
r3#— wegen der von den Jahren 1807 und 1811 herrührenden neueren Steuer- 
Kreditschulden 
angenommen, und es werden hiernach die Preußischer Seits übernommenen 
6,196,854 Thlr. 22 gr. 5 pf. 
wor ho ver Thlr. 11 gr. 8 pf. , cuischlußlcch 
83,790 Thlr. wegen des Aufgeldes von den 
auS dem ehemahligen Chur-Braunschweigischen 
Hypotheken-Anlehn herrührenden Schulden, und 
24,693 Thlr. 10 gr. wegen des Zinönachschusses 
von diesen Schulden nebst dem Aufgelde, auf 
die alteren, dagegen 
1,705,927 - 10 9 - auf die neue ren Schulden, 
Summe, wie obe 
dhe werden, auf Großherzogthum vertheilt, wornach dessen Gesammtan- 
eil uf 
  
607,991 Thlr. 5 gr. 1 pf. 
Sechshumdert Sieben Tausend, Neun Hundert Ein und Neunzig Thaler, 
Fünf Groschen, Ein Pfennig, 
sich ergiebt.
	        
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