Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1826. (10)

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83. 
Einige nahmenklich mit erledigte Aktiv= und passio-Gegenstände. 
Feruer sind unter dem vorstehend §. 31 enthaltenen Aversional-Uebereinkom= 
men mit begriffen: 
a) die aus der Finanz-Hauptkasse in die Central-Steuerkasse geflossenen land- 
schaftlichen so genannten Reichenbach'schen Obligationen von 
72,000 Thlrn., 
welche nach der Spezial-Konvention vom 23. July 1817 K. 13 der Königlich 
Preußischen Regierung vergleichsweise neben ihrem Antheile an dem Kassen- 
bestande noch zugekommen sind. 
die durch die erwähnte Spezial-Konvention 5. 19 niedergeschlagenen wech- 
selseitigen Forberungen zwischen der Peräquations= und Central-Steuerkasse, 
der Königlich Preußischen Regierung, und der Berliner Bank. « 
c) die von dem Liegnitzer Regierungöbezirke an die Central-Steuerkasse gestellte 
Forderung von 
□ 
— 
14,051 Thlrn. 5 gr, 
wegen überlassener Spremberger Magazin-Vorräthe. 
die gegenseitigen Forderungen der Peräquations-Kasse und der Oberlansic, 
so daß die Abrechnung des Königlich Preußischen Theiles derselben, hinsicht- 
lich seiner Aktiv= und Passiv-Verhälcnisse zur PeräquationS-Kasse, von der 
Königlich Preußischen Regierung allein und ohne Konkurrenz der Großherzog= 
lichen Regierung erfolgen wird. « 
Die Koͤniglich Preußische und die Großherzoglich Saͤchsische Regieruug ent- 
sagen hinsichtlich der genannten Gegenstaͤnde wechselseitig allen ferneren An— 
forderungen. 
Dasselbe geschieht auch hinsichtlich des Cottbusier Kreises und dessen aktiver 
oder passiver Betheiligung bey der gegenwärtigen Auseinandersetzung. 
*x 
. 34. 
Außenstehende Aktiv = Reste. 
Dagegen bezieht die auf die Peraquations-Lieferungs-Aequivalent-Gelder und 
Central-Steuerausschreiben am 1. Juny und resp. 1. November 1815 außengestan- 
denen Reste jeder Landestheil, und die beyderseitigen Behörden werden sich die er- 
forderlichen Nachweisungen mittbeilen.
	        
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