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83.
Einige nahmenklich mit erledigte Aktiv= und passio-Gegenstände.
Feruer sind unter dem vorstehend §. 31 enthaltenen Aversional-Uebereinkom=
men mit begriffen:
a) die aus der Finanz-Hauptkasse in die Central-Steuerkasse geflossenen land-
schaftlichen so genannten Reichenbach'schen Obligationen von
72,000 Thlrn.,
welche nach der Spezial-Konvention vom 23. July 1817 K. 13 der Königlich
Preußischen Regierung vergleichsweise neben ihrem Antheile an dem Kassen-
bestande noch zugekommen sind.
die durch die erwähnte Spezial-Konvention 5. 19 niedergeschlagenen wech-
selseitigen Forberungen zwischen der Peräquations= und Central-Steuerkasse,
der Königlich Preußischen Regierung, und der Berliner Bank. «
c) die von dem Liegnitzer Regierungöbezirke an die Central-Steuerkasse gestellte
Forderung von
□
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14,051 Thlrn. 5 gr,
wegen überlassener Spremberger Magazin-Vorräthe.
die gegenseitigen Forderungen der Peräquations-Kasse und der Oberlansic,
so daß die Abrechnung des Königlich Preußischen Theiles derselben, hinsicht-
lich seiner Aktiv= und Passiv-Verhälcnisse zur PeräquationS-Kasse, von der
Königlich Preußischen Regierung allein und ohne Konkurrenz der Großherzog=
lichen Regierung erfolgen wird. «
Die Koͤniglich Preußische und die Großherzoglich Saͤchsische Regieruug ent-
sagen hinsichtlich der genannten Gegenstaͤnde wechselseitig allen ferneren An—
forderungen.
Dasselbe geschieht auch hinsichtlich des Cottbusier Kreises und dessen aktiver
oder passiver Betheiligung bey der gegenwärtigen Auseinandersetzung.
*x
. 34.
Außenstehende Aktiv = Reste.
Dagegen bezieht die auf die Peraquations-Lieferungs-Aequivalent-Gelder und
Central-Steuerausschreiben am 1. Juny und resp. 1. November 1815 außengestan-
denen Reste jeder Landestheil, und die beyderseitigen Behörden werden sich die er-
forderlichen Nachweisungen mittbeilen.