Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1826. (10)

. 82. 
Abthbeilungs-Maß sto. 
a) die Activa der Immobiliar-Brandkasse 
1 * Theil fuͤr Preußen, und 
Theil fuͤt Weimar-Eisenach, und 
b) die Ab der Mobiliar-Brandkasse 
zu Theil fuͤr Preußen, und 
zu rks Theil für Weimar-Eisenach, 
abgetheilt. 
+ 3. 
Abtheiliu n g. 
Nach diesen respectiven Verhältnissen und den deshalb angefertigten und von 
den beyderseitigen Bevollmächtigten als richtig anerkannten Berechnungen erhält das 
Großherzogthum von dem Vermögen der alten Brandkasse die Summe von: 
Zwey Tausend, Neunhundert und Neunzehen Thalern, Vier Groschen, 
naͤhmlich 
Thlr. 2 gr. 9 pf. an vier und einhalbprozentigen Hypotheken-Ka- 
pitalien, 
198 = 20 . 11 „ an drepprozentigen Steuer-Kreditkass enScheinen, 
161= 13 = 5 an dergleichen Kammer-Kreditkassen-Scheinen, 
840 -- 2 9 . . an zweyprozentigen dergleichen Scheinen, 
888 12 2 = 
baar mit Zinsen von obigen Kapitalien, hier bis 
Ostern 1826 gerechnet und von da an vorbehalten, 
2,919 Thlir. 14 gr. — pf. Summe, wie oben. 
„ 
. 34. 
d ½: 5 à :% —# 
1#% 
Bey der kngernanbarschm) wegen des Inmobiliar-Vrandoers icherungs-In- 
stitutes sind diejenigen Betrage in Ansatz gebracht worden, welche Großherzogliche 
Orte seit Michaelis 1814 sowohl aus Königlich Preußischen als aus Königlich Saͤch- 
sischen Kassen erhalten haben, da die letztgenannten Zahlungen von Preußen gegen 
Sachsen vertreten worden sinb.
	        
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