Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1826. (10)

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a) in Betreff der durch den Staatsvertrag vom 1. Juny 1815 an das Groß. 
herzogthum abgetretenen Landestheile 
auf ##—# Theil für Preußen und 
auf r#536 Theil für Weimar-Eisenach und 
b) in Betreff der durch die Konvention vom 22. September 1815 abgetrete- 
nen Distrikte 
auf 55 Theil für Preußen und 
7 Theil für Weimar-Eisenach 
ermittelt worden. 
Hiernach erhält das Großherzogthum Weimar-Eisenach 
a) von dem sichern Vermögen die Summe von: 
Zehen Tausend, Vierhundert und Dreyßig Thalern, Einen Groschen, 
Eilf Pfennigen 
nebst Zinsen von dem zinsbaren Vermögensantheile vom 5. Juny und resp. 1. 
November 1815 an, in folgenden Valuten: 
1,785 Thlr. 18 hr. 10 pf. in fünfprozentigen Hypotheken-Kapitalien, 
2, 
500 = . 6 = in vierprozentigen dergleichen, 
uösn - :7 „ „in dreyprozentigen Steuer-Kreditscheinen, 
244 = n : 2 = in dreyprozentigen Kammer-Kreditkassen-Schei- 
nen, 
104 = 4 = 11 = in zweyprozentigen dergleichen Scheinen, 
992. 18 = 5 = in unzinsbaren dergleichen Scheinen, 
4,520 3 6 beaar, 
10,480 le- 1 gr. 11 pf. Summe wie oben. 
Hierzu 
2,121 -- 2 6 - Sunin bis Ostern 1826 gerechnet, 
  
  
12,551 Thlr. 4 gr. 5 pf. Summe. 
b) von dem unsichern Vermögen, bestehend in 
48,000 Thlrn.— gr. — pf. Kapitalien, 
!— ———2 Zinsresten, 
68,651 Thlr. 12 gr. 4 pf. überhaupt, 
einen, von dem was darauf eingehen wird, nach obigem Verhältnisse zu berech- 
neuden Antheil.
	        
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