Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1826. (10)

151 
Sicherstellung der Pfarrey zu Nöba- 
HOb zwar in Folge der Bestimmungen des Staatsvertrages vom 22. Septem- 
ber 1815 Artikel IV das gegen das vormahls Großherzoglich Weimar-Eisenachische 
Dorf Ringleben auögetauschte, vormahls Königlich Süächsische Dorf Nöda bey der 
gegenwärtigen Auseinandersetzung durchgängig und so auch bey Abtheilung des Au- 
gusteischen Priester-Witwen und Waisen-Fonds aktive und passive außer Ansatz ge- 
blieben ist; so bleiben dennoch die Ansprüche der Witwen und Waisen der dasigen 
Marrer auf die ihnen aus dem genannten Fond zeither statutarisch zukommenden Un- 
terstühungen nichts desto weniger hierdurch ungekränkt, und es verpflichtet sich die 
Grohherzogliche Regierung, denselben ganz gleiche Benefizien, als den anderen Pre- 
diger-Witwen und Waisen in ihren vormahls Scchsischen Gebiethstheilen zu gewähren. 
Artikel XXVII. 
Klengelscher Stiftungs-Fondé. 
g. 112. 
Von dem nach Artikel XXVIII unter Nr. 15 der Preußisch-Saͤchsischen 
Haupt-Konvention vom 28. August 1819 auf das Herzogthum Sachsen gekommc- 
nen Antheile des Klengelschen Stiftungs-Fonds werden von der Königlich Preußi- 
schen Regierung der Großherzoglich Sächsischen nach dem Bevolkerungsverhaltnisse 
der hieran betheiligten sieben alterbländischen Kreise, mithin nach einem Maßstabe 
von 0,1039 — Eintausend neun und dreyßig Zehntansendtheilen, 
gewährt. 
A. vom sichern Vermögen: 
Fünfhundert und Sieben und Zwanzig Thaler, Drey Groschen 
Vier Pfemnige 
einschließlich und resp. vorbehaltlich der Zinsen vom zinsbaren Antheile vom 5. Juny 
1815 ab und zwar: 
831 Thlr. 3 gr. 9 pf. Hypotheken-Kapital 4 5 Prozent, 
196- — 1 = baar, und zwar: 
— 
  
18 Thlr. — gr. 6 pf. von den baaren Bestanden und Resten 
bis 5. Juny 1815, 
177 28 = . Zinsen von da ab bis mit Ostern 18264 
uts. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.