Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1826. (10)

181 
II. Auf dringende Beschwerben inländischer Zinngiesermeister über Beein- 
trachtigungen in ihrem Gewerbe durch herumziehende unzünftige Zinngieser werden 
sämmtliche Polizey-Unterbehörden des Großherzogthumes hiermit angewiesen, her- 
umziehenden Ziungiesern, welche sich nicht über eine von uns hierzu erhaltene aus- 
druckliche Erlanbniß ausweisen können, die Betreibung ihres Gewerbes und den Ein- 
und Verkauf von Zinn, Messing und Kupfer nicht zu gestatten, vielmehr selbige we- 
gen verschuldeter Eingriffe in die Gerechtsame der inländischen Inmungen zu bestra- 
fen und aus dem Großherzogthume wegzuweisen. 
Weimar den 27. May 1826. 
Großherzogliche Sächsssche vandes-Direktion. 
Ludecus. 
III. Von der GerichtS-Prinzipalschaft zu Neuenhof und Sallmannshausfen ist 
an die Stelle des abgegangenen zeitherigen Gerichtöhalters daselbst der Amts-Advo- 
kat, Gustav Thon allhier, erwählt und am 22. dieses hierzu verpflichtet worden; 
welches hierdurch bekannt gemacht wird. 
Eisenach den 29. May 1826. 
Großherzogliche Süchsische Landeöregierung. 
Gustav Wittich. 
IV. Nachdem die Besiber des MetschriederhofeS zum Verwalter der Zaun- 
und Pfahlgerichte daselbst an die Stelle des vorigen den Amtö-Advokaten, Gustav 
Thon, prsentirt haben, verselbe auch unter’m 22. dieses hlerzu verpflichtet wor- 
den ist: so wird solches hierdurch bekannt gemacht. 
Eisenach den 29. May 1826. 
Großherzogliche Sächsische Landesregierung. 
Gustav Wittich. 
V. um den Beschwerden der inländischen Sieb= und Korbmacher über Ge- 
werböbeeinträchtigung durch fremde Sieb= und Korbmacher abzuhelfen, wird den
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.