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Ehren-Auszeichnung.
Des Großherzogs, Königliche Hoheit, haben dem Stadtrichter Steinber—
ger zu Neustadt a. d. O. die silberne Civil-Verdienst-Medaille mit der
Erlaubniß zum Tragen am Bande des weißen Falkenordens unter'm 25, August
d. J. zu verleihen gnädigst geruhet.
Dienstentlassungen.
Des Großherzogs, Königliche Hoheit, haben dem Premier-Lieutenant, Chri-
stian Friedrich Weise sd wie dem Sekond-Lieutenant, Adolph von Wurmb, den
erbetenen Abschied aus Höchstibren Militär-Diensten, und zwar ersterem mit Pen-
sion, mittelst höchster Patente vom 1. und 5. d. M. gnädigst ertheilt.
Bekanntmachungen.
I. In dem Gesebe über die Schußpocken-Impfung vom 26. May
1826, welches durch das Regierungsblatt bereits bekannt gemacht worden ist,
finden sich die Bestimmungen in den K. 6 und 14, daß die Schullehrer ver-
eflichtet sind, von jedem Kinde bey dessen Eintritt in die Schule sich den
ärztlichen Impfschein vorzeigen zu lassen, dafern aber dieser fehlt, bey der
kompetenten Polizey-Unterbehörde segleich hiervon Anzeige zu machen und zwar
bey Bermeidung einer Strafe von Einem Thaler für jeden Unterlassungsfall.
Es wird daher diese gesehliche Verfügung auch durch gegenwärtige Bekannt-
machung nochmahls zur öffentlichen Kenntniß gebracht, und haben die Schullehrer,
Neltern und Pflegegeltern sich dieselbe zur genauesten Nachachtung dienen zu lassen.
Eisengch den 14. July 1826.
- Grohherzogliches Süchsisches Ober-Konfistorium.
D. J N
j. A. Rebe.
II. Dem Kandidaten der Chirurgie Christian Heinrich Gottlob Schultze,
aus Creuzburg, ist, nach vorgaͤngiger Prüfung durch die Grohherzogliche Sani-
täts-Kommissson allhier, die Ausübung der höheren Chirurgie in den Großherzog=
lichen Landen verstattet und ihm der Ort Marksuhl zu seinem wesentlichen Aufent-
halte angewiesen worden. Es wird solches hierdurch öffentlich bekannt gemacht.
Weimar den 18. July 1826.
Großherzogliche Scchsische Landes-Direktion.
’ C. Ridel.