Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1826. (10)

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Kommission am 18. dieses zum Justitiar des Barthelschen Gerichtes zu Al- 
perstedt verpflichten und einführen lassen. Es wird daher dieß hiermit öffentlich 
bekannt gemacht. 
Weimar am 25. August 1826. 
Großherzogliche Scchsische Landesregierung. 
von Gerstenbergk. 
VIII. Nachdem die drey, früher verschiedenen Besitzern gehörigen Ritter- 
güter zu Markvippach in Eine Hand, in die der verwitweten Kommerzien-Ra- 
thin Charlotte Hagenbruch, geborne Schmidt allhier, gekommen sind, hat diese 
vor kurzem bey der unterzeichneten Landeöregierung erklärt, daß sie nunmehr auch 
dic zu dem sonst Hirtischen Gute gehörige Gerichtsbarkeit mit den vorhin Schmidt'- 
schen Gerichten, die ihr zu Markvippach und über den ganzen Ort Dielsdorf 
zustehen, unter die, dem Hof-Advokaten Carl Georg Hase allhier übertragene Ver- 
waltung der letztern vereinigt zu sehen wünsche und hat dabey zugleich um dies- 
fallsige Verfügung gebeten. 
Großherzogliche Landeöregierung hat hierauf diese zweckmäßige Gerichtsver- 
einigung sowohl, als auch die Wahl des Justitiars genehmigt, die Verpflichtung 
und Einführung des Großherzoglichen Hof-Advokaken Carl Georg Hase durch 
eine Kommission am 17. dieses vornehmen, auch die Vereinigung der früher ge- 
trennten drey Gerichtsbarkeiten in Eine aussprechen lassen. Es wird daher öf- 
fentlich bekannt gemacht, daß die getrennt gewesenen Juriödiktions-Befugnisse der 
drey Hagenbruchschen Rittergüter zu Markvippach und Dielsdorf definitiv verei- 
niget worden sind und dieses vereinigte Gericht vom Hof-Advokaten Hase ver- 
waltet wird. Weimar am 25. August 1826. 
Großherzogliche Sächsische Landesregierung. 
von Gerstenbergk. 
IX. Der Inhaber des Gerichtes zu Eckstedt und Markvippach, Land-Kom- 
missar Johann Ehrenfried Mirus auf und zu Eckstedt, hat den Hof-Advokaten 
Carl Christian Lebrecht Lindig allhier zum Justitiar gedachten Gerichtes ge- 
wählt, solchen gehörig prasentirt, Großherzogliche Landeöregierung diese Wahl 
genehmigt und die Verpflichtung und Einführung des genannten Hof-Advokaten 
bindig als Verwalter des Mirusischen Gerichtes zu Eckstedt mit Markvippach durch 
eine dazu ernannte Kommission am 19. dieses vornehmen lassen. Es wird dieses 
hierdurch zur öffentlichen Kunde gebracht. 
Weimar am 25. August 1826. 
Großherzogliche Sächsische Landesregierung. 
von Gerstenbergk.
	        
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