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Beförderungen.
Des Großherzogs, Königl. Hoheit, haben dem Kriminalgerichts-Registrator
Gottlieb Wilhelm Franke, so wie dem Kriminalgerichts= Accessisten, Christian
Ludwig Wilhelm Reuße hieselbst, beyden das Prädikat eines Kriminalgerichts-
Aktuars, und dem Post-Kommis, Anton Hoen zu Jena, das eines Post-Se-
kretars verliehen, ferner den Amts-Advokaten, Christoph Carl Heinrich Trune
zu Eisenach, zum Hof-Advokaten, den Amts-Accessisten, Johann Wilhelm August
Wedekind, zum 2ten Aktuar deö Justiz-Amtes Weida, den Expedienten bey
dem andrathe des 2ten Bezirkes, Jolann Heinrich Feuerstein allhier, zum
tandes-Direktions-Kalkulator, den Amts-Registrator Michael Dietrich
zum Ingrossator so wie den Regierungs-Kopisten, Carl Christian Bernhard
Berg, zum 1sten Kopisten bey'm Amte Vieselbach, den Jäger Andreas Bassiner,
zum Forstlaufer auf dem Vachaer Reveere mit dem Pradikate eines Un terför-
sters und endlich den Bauknecht Filler zu Eisenach zum Bauaufseher in Gna-
den ernannt, laut höchster Dekrete und Reseripte vom 3., 10., 17., 28. vorigen,
1., 5. und 9. dieses Monathes.
Bekanntmachungen.
I. Der bisherige Justiziar des Freyherrlich von Seckendorffischen Gerichres
zu Burkerödorf, Hofrath D. Müller zu Weida, hat nach seiner Ernennung
zum dasigen Justiz-Amtmann die Verwaltung dieses Gerichteb aufgegeben, wor-
auf von dem Inhaber des lebteren, dem Königlich Sächsischen Kammerherrn,
Herrn Ferdinand Alexander Freyherrn von Seckendorff, der Advokat Traugott
Gotthelf Krause zu Weida als neuer Justiziar von Burkersvorf präsentirt
worden ist.
Eroßherzogliche Landesregierung hat diese Wahl genehmiget und den ebenge-
nannten Advokaten Krause zu Verwaltung des Gerichtes Burkerödorf durch das
Justiz-Amt Weida am 11. vorigen Monathes verpflichten und einführen lassen.
Es wird dieses hiermit öffentlich bekannt gemachk. ·
Weimar den 12. Oktober 1826.
Großherzogliche Scchsische Landeöregierung.
von Gerstenbergk.
II. Die aus den Prozeß-Tabellen der sämmtlichen Gerichtsstellen der aller-
höchsten Behörde jährlich von den Landesregierungen vorgelegte allgemeine Pro-
zeß-Tabelle hat mehrmals ein auffallendes Mißverhältniß zwischen der Prozeß-An-
zahl bey den einzelnen Untergerichten hewortreten lassen, welches wohl hauptsächlich
seinen Gr#md darin haben mag, daß manches Gericht mehre der vorgewesenen