Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1826. (10)

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III. Der Rittergutsbesitzer und Gerichtsinhaber Johann Friedrich August 
Fleischer, auf Uhlersdorf obern und untern Theiles, hat an die Stelle des Groß- 
herzoglichen Raths und Advokaten Johann Gottlob Unteutsch zu Weida, wel- 
cher zeither das Gericht Uhlersdorf obern Theiles verwaltet, diese Verwaltung 
aber wegen seines vorgerückten Alters niedergelegt, und an die Stelle des zeithe- 
rigen JustitiarS zu Uhlersdorf untern Theils, des Großherzoglichen Hofraths und 
munmehrigen Instiz-Amtmanns D. Müller zu Weida, welcher dieses Justitiariat 
wegen seiner Beförderung in unmittelbare Staatödienste aufgegeben, für beyde 
Gerichtsstellen, nähmlich zu Uhlersdorf obern und untern Theils, welche nun als 
Ein Gericht verwaltet werden, den Großherzoglichen Advokaten Gottlob Wach- 
ter zu Weida als neuen Justitiar präsentirt. 
Ebenso hat der Rittergutöbesiber und Gerichtsinhaber Wilhelm Müller auf 
Wählodorf, nachdem der vorgenannte Großherzogliche Hofrath und Justiz-Amt- 
mann D. Müller die zeither Ubergehabte Gerichtsverwaltung aus dem schon an- 
gegebenen Grunde auch hier aufgegeben, an dessen Stelle den Großherzoglichen 
Advokaten 10. Friedrich Carl Ludwig Mann zu Neustadt als neuen Gerichtshalter zu 
Wählödorf präsentirt. 
Grohherzogliche Landesregierung hat diese Wahlen genehmigt und 
den Advokat Wachter als Justitiar zu Uhlerödorf obern und untern Theils, 
so wie · 
den Advokaten D. Mann als solchen bey dem Gerichte zu Wählödorf 
durch das beauftragte Iustizamt Reustadt resp. am 12. und 9. vorigen Monathes 
verpflichten und einführen lassen. Weimar am 17. November 1826. 
Großherzogliche Saͤchsische Landesregierung. 
von Müller. 
IV. Durch F. 76 der akademischen Disciplinar-Gesehze vom 6. April 1824 
ist verordnet, daß schon bey dem bloßen, auf erwiesenen Anzeigen beruhenden 
Verdachte der Theilnahme an gesehwidrigen Stuventen-Verbindungen der Verlust 
der Armuthözengisse und anderer Beneficien eintreten soll. 
In Gemähheit dieser Vorschrift sind vor kurzem einige mit akademischen 
Stipendien und Speisestellen Versehene aus dem Genusse derselben geseczt worden, 
und es wird bieser Nachtheil im vorkommenden Falle auch in Bezug auf Fami- 
lien-Stipendien eintreten, welches hiermit zur Nachricht und Warnung für diese- 
nigen, dic es angehet, öffentlich bekannt gemacht wird. 
Weimar den 21. November 1326. 
Großherzogliche Sächsisches Ober-Konfistorium. 
encer.
	        
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