Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

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Nr.  8458.  »
Königlich  Allerhöchste  Ents  chließung,  die  Verlängerung  des  Landtages  betreffend.

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.
Luitpol!.

u##  Sottes  Enaden  Königlicher  Prim  von  Gawern,
Regent.

Unseren  Gruß  zuvor,  Liebe  und  Getreue!
Wir  finden  Uns  bewogen,  die  Dauer  des  gegenwärtigen  Landtages  gemäß  Titel  VII
8  23  der  Verfassungs-Urkunde  bis  zum  30.  Juni  des  laufenden  Jahres  einschließlich  zu
verlängern.
Indem  Wir  (euch  dieses  eröffnen,  bleiben  Wir  euch  in  Huld  und  Gnade  gewogen.
München,  den  29.  März  1908.

Luitpold,
Prinz  von  SLayern,
des  Königreichs  Bayern  Verweser.

Dr.  Frhr.  v.  Podewils.  v.  Miltner.  Dr.  v.  Wehner.  v.  Frauendorfer.  v.  Pfaff.
Arhr.  v.  Horn.  v.  Brettreich.

Auf  Allerhöchsten  Befehl:

An
die  Kammer  der  Reichsräte,  Der  General-Sekretär:
2)  die  Kammer  der  Abgeordneten.  Ministerialrat  v.  Schreiber.

Nr.  8462.
Bekanntmachung,  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  betreffend.

K.  Staatsministerium  des  Innern.

Der  Pfälzischen  Hypothekenbank  in  Ludwigshafen  a.  Rh.  wurde  die  Genehmigung
erteilt,  innerhalb  der  gesetzlichen  und  satzungsmäßigen  Umlaufsgrenze  an  Stelle  nicht  in
Verkehr  gebrachter  älterer  4%  iger  Pfandbriefe  eine  weitere  Serie  (Nr.  53)  4%  ige  bis
zum  1.  Januar  1917  nicht  rückzahlbarer  Hypothekenbriefe  auf  den  Inhaber  im  Gesamtbetrage
  von  10  Millionen  Mark,  eingeteilt  in  Stücke  zu  5000,  2000,  1000,  500,  200
und  100  K  in  den  Verkehr  zu  bringen.

München,  den  29.  März  1908.

v.  Brettreitch.