Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1826. (10)

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1) Eine gesunde Körper-Konstitution, angemessene geistige Anlagen, unta- 
delhafte sittliche Aufführung sind nebst dem erreichten 18. Lebensjahre die schon 
früher bekannten Bedingungen für jeden, der in das Seminar aufgenommen zu 
werden wünscht. Hiernächst sind 
2) ferner gewisse Vorkenntnisse und Vorbereitungen als wesent- 
liche Bedingungen bei denen, welche zur Aufnahme in das Seminar für geschickt 
und fähig erachtet werden sollen, erforderlich. 
8) Zu diesen Vorkenntnissen und Vorbereitungen gehört: 
a) eine solche Erkenntniß der Religions-Lehren, nach B#griff und 
Amwendung, wie man dieselbe bey den vorzüglichsten Konfirmanden zu 
erwarten berechtigt ist; 
b) genaue Bekanntschaft mit den wichtigsten biblischen Beweiß- 
sprüchen, für Gedächtniß und Verstand; 
c) Vorübung in Begriffserklárungen mit Gedankenbestimmtheit und 
Wortfertigkeit; " 
ch) Kenntniß der allgemeinen Sprachregeln und Fertigkeit in genauer 
Anwendung derselben auf Rechtschreibung; 
)AUebung im schriftlichen Gedankenausdruck und Fähigkeit über 
eine vorgelegte angemessene Aufgabe, die Gedanken einfach und deutlich 
niederzuschreiben; 
D Sprachrichtiges, reines und mit Ausdruck verbundenes Lesenz 
E) Geregelte Vorbereitung im Schönschreiben nach der von Sr. Ké- 
niglichen Hoheit, dem Großberzoge, Höchstselbst gebilligten sächsischen Hand 
schrift, wie dieselbe in hiesiger Bürgerschule gelehrt wird; 
B) Bekanntschaft mit dem gesammten Kursus des Rechnenunter- 
richts bis zur Rrgel Detri in Brüchen, so daß von dem Grunde der 
angewandten Regel bey vorgelrgten Aufgaben Rechenschaft gegeben wer- 
den kann; 
i) Anlage zum Singen, Uebung darin nach der Skale und im Treffen 
der Noten; 
1) Genügende Vorbereitung im Clavierspiel mit Rücksicht auf aus- 
gesehte Choräle und die Anfangögründe des Generalbasses; 
1) Einige erworbene Fertigkeit auf der Violine. 
4) Die mit jedem Subjekte, welches in das Schullehrer = Seminar aufge- 
nommen zu werden wünscht, gesetmäßig anzustellende Prüfung, nimmt auf alle 
diese vorher bemerkten Punkte genaue Rücksicht, und wenn der erforderliche Grad 
der Vorbildumg sich hiernach nicht findet: so haben die betreffenden Subjekte, so
	        
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