daß in allen strafrechtlichen Verhandlungen, wo die Kosten niebergeschlagen,
oder auf die Kasse des Staats oder des Gerichtöherrn, oder auf die Kom-
munen= und Amtögerichts-Kassen übernommen werden mussen, die requirirende
Stelle der requirirten ledlglich die baaren Auslagen für Bothenlohn und
Posigelder, für Verpflegungsgebühren, Eransport und Bewachung der Ge-
sangenen, so wie für Kopialien zu berechnen und zu erstatten haben soll,
wogegen alle anderc Kosten für Protokollirung, so wie für die an Gerichts-
Personcn oder an die Kassen sonst zu entrichtende Sporteln nicht aufgercch-
net werden mögen.
Hbcchstem Befehle zufolge wird dieß und daß voreingeschaltete Konvention mit
dem 1. November dieses Jahres in Wirksamkeit treten soll, zur Nachachtung der
sämmtlichen Justiz-Behörden des Großherzogthums hierdurch öffentlich bekannt
gemacht. Weimar den 31. Oktober 1827.
Großherzogliche Sachsische Lrneerhiering.
von Gerstenbergk.
V. Die JInhaber des Gerichts zu Knau, Carl Deroinaan Wilhelm und
Friedrich Ludwig Wilhelm Gebrüder Adler, haben die ihrem Rittergute über
das Dorf Knan, so wie über Kleina und die ihnen in Volkmannsdorf, Neudeck,
Schöndorf, Keila und Posen gehörige Gerichtsuntersassen zustehende und bisher
noch mit verwaltete Kriminal-Gerichtsbarkeit abgetreten. Se. Königliche Hoheik,
der Großherzog, haben nach hiervon empfangenen unterthänigsten Vorkrage diese
Abtretung zu genehmigen gucdigst geruhet. Hierauf ist diese Obergerichtsbarkrit
mit dem Sprengel des Grohherzoglichen Kriminal- Gerichtes Weida vereiniget und
das gedachte Gericht heute angewiesen worden, in Gemaͤßheit der Weidaischen
Kriminal-Gerichtsordnung die gedachte Gerichtsbarkeit vom 15. dieses an auszu-
üben,. Weimar den 1. November 1827.
Großherzogliche Sächsische Landesregierung.
von Gerstenbergk.
VI. Nachdem der zeitherige Husar Gottfried Reuschel in Gemähheit, einer
höchsten Entschließung Sr. Königl. Hoheit, des Großherzogs, für die Amtssezirke
Kaltennordheim und Dermbach mit den einbezirkten Patrimonial-Gerichts-
ortschaften als Impost-Kontroleur angestellt, auch in dieser Eigenschaft vor
dem unterzeichneten Kollegium gehörig verpflichtet worden isi: so wird solches zur
Nachricht und Nachachtung hiermit zur öffentlichen Kunde gebracht.
Weimar am 7. November 1827.
Großherzogliches Siäe 167. andschasts- ollegium.
Ch. Weyland.