Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1827. (11)

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Großherzogl. S. Weimar-Eisenachisches 
Regierungs-Blakk. 
Nummer 17. Den 7. Dezember 1827. 
  
  
Ehrenauszeich nung. 
Des Großherzogö, Königl. Hoheit, haben dem Herrn Kriminalgerichts-Assessor 
D. Bischoff, zu Eisenach, die unterthanigst erbetene Erlaubniß zum Tragen des ihm 
von Sr. Königl. Hoheit, dem Großherzoge von Hessen und bey Rhein, verliehe- 
men Ritterkreuzes des Großherzogl. Hessischen Hauê= und Ver- 
bienstordens# gnädigst ertheilt. 
Bekanntmachung. 
Auf Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, höchsten Befehl ist nachste- 
hendes Regulativ über die Parochial-Verhältnisse zwischen den drey evangelischen 
Kirchen hiesiger Residenz-Stadt entworfen, solches hierauf landeöfürstlich genehmi- 
get, und über die Beobachtung desselben zu wachen gnädigst befohlen worden. 
Dieß wird hiermit zur Kenntniß der hiesigen Einwohner gebracht mit der 
Aufforderung, sich darnach zu achten. 
Weimar den 1. Dezember 1827. 
Großherzogliches Sachsisches Ober-Konststorium. 
Percer. 
Regulativ 
über die Parochial-Verhältnisse zwischen der Hofkirche , der Stadtkirche und der 
Garnison-Kirche zu Weimar. 
Ueber die Parochial-Grenzen sind zwischen den drey prokestantischen Kirchen 
der Stadt Weimar — der Hofkirche, der Stadtkirche und der Garnison-= 
Kirche — sowohl in neuerer, als in alterer Jeit verschiedene Zweifel vorgekom- 
men. Um diese gänzlich zu beseitigen, sollen vom 1. Dezember dieses Jahres an