Nr. 25. 1916. 133
..... ederAnfrageist,soweitgemäßderllbersichts»tafel bei der
betreffenden Gruppe überhaupt Musterkarten zu übersenden sind, eine besondere
Musterkarte (vgl. § 14) beizufügen.
wird hierdurch aufgehoben und erhält folgende neue Fassung:
·..... Jeder Anfrage ist für jede Stoffart eine besondere Musterkarte
beizufügen, die bei den Handelskammern erhältlich ist; nicht zu verwechseln
mit der Meldekarte (vgl. § 14).
Berlin, den 28. Januar 1916.
Kriegsministerium.
I. A.: Koeth.
(3) Bekanntmachung vom 2. Februar 1916, betreffend die Benutzung der Eisenbahn
durch russische Arbeiter.
Das Ministerium nimmt Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß die Erlaubnisscheine
an russische Schnitter zum Benutzen der Eisenbahn das Reiseziel angeben
müssen und daß sie für jeden Schnitter besonders, gemeinschaftlich höchstens für
eine Familie auszustellen sind (zu vergl. die Bekanntmachungen vom 16. Januar,
1. März und 22. November 1915; Rbl. S. 37, 188 und 994).
Schwerin, den 2. Februar 1916.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.
(4) Bekanntmachung vom 2. Februar 1916, betreffend staatliche Prüfung des
Meningokokkenserums (Serum antimeningiticum, Genickstarreserum) und Abgabe
desselben in den Apotheken.
Merningokokkenserum (Serum antimeningiticum, Genickstarreserum) unterliegt
vom 1. Januar 1916 ab der staatlichen Prüfung im Königlich Preußischen
Institute für experimentelle Therapie in Frankfurt a. M.