Volltext : Deutsches Kolonialblatt. X. Jahrgang, 1899. (10)

Nr.  25.  1916.  133

.....  ederAnfrageist,soweitgemäßderllbersichts»tafel  bei  der
betreffenden  Gruppe  überhaupt  Musterkarten  zu  übersenden  sind,  eine  besondere
  Musterkarte  (vgl.  §  14)  beizufügen.

wird  hierdurch  aufgehoben  und  erhält  folgende  neue  Fassung:
·.....  Jeder  Anfrage  ist  für  jede  Stoffart  eine  besondere  Musterkarte
  beizufügen,  die  bei  den  Handelskammern  erhältlich  ist;  nicht  zu  verwechseln
  mit  der  Meldekarte  (vgl.  §  14).

Berlin,  den  28.  Januar  1916.

Kriegsministerium.
I.  A.:  Koeth.

(3)  Bekanntmachung  vom  2.  Februar  1916,  betreffend  die  Benutzung  der  Eisenbahn
  durch  russische  Arbeiter.

Das  Ministerium  nimmt  Veranlassung,  darauf  hinzuweisen,  daß  die  Erlaubnisscheine
  an  russische  Schnitter  zum  Benutzen  der  Eisenbahn  das  Reiseziel  angeben
müssen  und  daß  sie  für  jeden  Schnitter  besonders,  gemeinschaftlich  höchstens  für
eine  Familie  auszustellen  sind  (zu  vergl.  die  Bekanntmachungen  vom  16.  Januar,
  1.  März  und  22.  November  1915;  Rbl.  S.  37,  188  und  994).

Schwerin,  den  2.  Februar  1916.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
L.  v.  Meerheimb.

(4)  Bekanntmachung  vom  2.  Februar  1916,  betreffend  staatliche  Prüfung  des
Meningokokkenserums  (Serum  antimeningiticum,  Genickstarreserum)  und  Abgabe
  desselben  in  den  Apotheken.

Merningokokkenserum  (Serum  antimeningiticum,  Genickstarreserum)  unterliegt
vom  1.  Januar  1916  ab  der  staatlichen  Prüfung  im  Königlich  Preußischen
Institute  für  experimentelle  Therapie  in  Frankfurt  a.  M.