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Am rr. August wurbe:
à& in der Appellatiens-Sache von Balingen, zwischen Matthias Jecter zu Cstmettingen,
Kläáger) Appellanten an einem) und Jakob Hölle zu Thailfingen.
und Consorten, Beklagten Uppellaten, am andern Theil) die Aufrechnung
eines Capital- und Zinspostens in der väterlichen. Erbtheilung betteffend). Kláger
Ant von der Verbindlichkeit, sich solchen anfrechaen zu lassen, durch ein
abaͤnderndes Erkenntniß freigesprochen.; unter Vergleichyng, der Kosten dieser
und der vorigen Instanz. 6
Den 5. August wurde:
4, die von Johanm Khnig- und. Sliaos Rieker zu Bodelotmusen! Oberamts Ketten.
burs, in ihrer Bürgschafte“ Sereitigkeit gegen Franz Löffler zu Boll in Für--stenthum
Hechingen, eingelegte Appellation wegen Mangels der Appelations=Summe,
umer Verurtheilung der anmaßlichen Appellanten im dis verursachten
Kosten, von Amtswegen mittelst Reseripts verworfen.
Den :6. August ist:
dle Appellation des Paul Nestle zu Oberwaldach, Cberemts Freudenskadt, Belagten,
Appellanten, gegen Georg Ulrich Raußer zu Pfalzgrafenweiler) und-Gottlieb
Raußer zu Oberwaldach setzt dessen Erben), Kläger, Appellaren., die
erbschaftliche Vertheilung eines Mühle-Ledens betreffend, wegen Mangels an
einer gegründeten. Beschwerde von Amtswegen abschlagen worden.,
Den 26. August ist: »
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teu,Anm-HandlohnskEntnchztungpuydFkodsipflichtigkeit.des·Letzteresbetreffend,
das erstrichterliche Erkenntniß dahin reformirt worden, daß der At zu Bezohlung
des lagerbuchmäßigen Handlohns.,aus der Mühle zu Scheppach und aus den.
dazu gehörigen Grundstüsken o wie zu Frohnleistungen verurtheilk, sedoch beiden
Theilen in Ansehung der Größe sener Leistungen noch Veweis resn. aufer
legt und nachgelassen wurde; unter Vergleichung der aufsegangenen Kosten.
2. In Ulm.
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12.Jbv'etAppellatkonsiSachevm«dem««Obe-amkH-G·srichtGnangmwifchenJoseph
Eckert von Oberzell, Kläger, Anten, sodann Caspar Humpf zu Weilrr, und
Eonsorten) Beklagten, Uten, auch Israel Nathan, Sondes David, und Bensa--min
Jakob von Mönchstoth, Abdcitaten gleichfalls Arrn, pauncte rei vindicationich
die Apvellation wegen Mangels an einer gegründeten Beschwerde durch Urtheil.
verworfen, und Antc in die Kosten dleser Instang verurcheile;,