Full text : Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1830. (14)

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Auch  Großherzogliche  Landed-Direktion  wird  die  Geneigtheit  haben,  das
Zustandekommen  solcher  Vereinbarungen  zwischen  den  Geistlichen  und  deren  Kirchgemeinden
  ihres  Theiles  moglichst  zu  fördern  und  zu  erleichtern.

Wir  behalten  uns  vor,  das  hier  und  da  gelungene  Ergebniß  von  Zeit  zu
Zeit  öffentlich  bekannt  zu  machen.

Weimar  den  10.  März  1830.
Großherzoglich  S.  Ober-Konsistorium.
Percer.

IV.  Bey  dem,  am  27.  Febr.  d.  J.  erfolgten  Eisgange  der  Ilm  bey
Stadtsulza,  durch  welchen  ein  Theil  der  Unterstadt  mehre  Ellen  hoch  unter  Wasser
  gesetzt  worden  war,  erretteten  der  Lohgerbergeselle  Zuckschwerdt,  der  Schuhmachergeselle
  Bernhardt  Illge,  der  Schneidergeselle  Apley,  Ludwig  Müller  und
der  Handarbeiter  Christian  Spaar,  mit  Verachtung  der  augenscheinlichsten  und
drohendsten  Lebensgefahr,  ihren  Kameraden,  den  Seilergesellen  Apley  dasebst,
aus  den  Fluthen,  nachdem  dieser  selbst,  zur  Erhaltung  der,  über  den  Ilmfluß
laufenden  Brunnen-Röhrenfahrt,  auf  die  deöhalb  durch  den  Brunnenmeister  ergangene
  Aufforderung,  mit  zu  großer  Bereitwilligkeit  und  Unerschrockenheit  beyzutragen
  bemüht  gewesen  war.

Se.  Königliche  Hoheit,  der  Großherzog,  haben,  auf  von  uns  erstatteten
unterthäánigsten  Bericht,  dem  Lohgerbergesellen  Zuckschwerdt  und  dem  Schuhmachergesellen
  Bernhardt  Illge,  welche  sich  bey  jener  edlen  That  durch  Entschlossenheit
  und  zweckmaßiges  Verfahren  am  meisten  ausgezeichnet  haben,  mittelst
höchsten  Reskripts  vom  6.  April  die  bronzene  Civil-Verdienst-Medaille
zum  Tragen  derselben  an  dem  landesfarbigen  Bande  huldvoll  zu  verleihen  geruht,
mit  der  weitern  höchsten  Entschließung,  daß  sämmtlichen  oben  genannten  Personen
für  ihre  rühmliche  That  eine  öffentliche  Belobung  ertheilt  werden  solle,  und  wir
entledigen  uns  daher  andurch  des  hierzu  an  uns  ergangenen  gnädigsten  Befehls.

Weimar  den  14.  April  1830.  .
GroßherzoglichSächsischeLandes-Direktion.
F.  v.  Schwendler.

V.  Dem  Amts-Chirurgen  Herrmann  Löbner  zu  Geisa,  ist,  nach  gut  bestandener
  Prüfung  vor  der  Großherzoglichen  Medizinal-Eraminations-Deputation
allhier,  die  Erlaubniß  zur  geburtshülflichen  Praris  in  den  Großherzoglichen  Landen
  ertheilt  worden,  welches  hierdurch  bekannt  gemacht  wird.

Weimar  den  11.  März  1830.

Großherzoglich  Sächsische  Landes-Direktion.
F.  v.  Schwendler.