66
Auch Großherzogliche Landed-Direktion wird die Geneigtheit haben, das
Zustandekommen solcher Vereinbarungen zwischen den Geistlichen und deren Kirchgemeinden
ihres Theiles moglichst zu fördern und zu erleichtern.
Wir behalten uns vor, das hier und da gelungene Ergebniß von Zeit zu
Zeit öffentlich bekannt zu machen.
Weimar den 10. März 1830.
Großherzoglich S. Ober-Konsistorium.
Percer.
IV. Bey dem, am 27. Febr. d. J. erfolgten Eisgange der Ilm bey
Stadtsulza, durch welchen ein Theil der Unterstadt mehre Ellen hoch unter Wasser
gesetzt worden war, erretteten der Lohgerbergeselle Zuckschwerdt, der Schuhmachergeselle
Bernhardt Illge, der Schneidergeselle Apley, Ludwig Müller und
der Handarbeiter Christian Spaar, mit Verachtung der augenscheinlichsten und
drohendsten Lebensgefahr, ihren Kameraden, den Seilergesellen Apley dasebst,
aus den Fluthen, nachdem dieser selbst, zur Erhaltung der, über den Ilmfluß
laufenden Brunnen-Röhrenfahrt, auf die deöhalb durch den Brunnenmeister ergangene
Aufforderung, mit zu großer Bereitwilligkeit und Unerschrockenheit beyzutragen
bemüht gewesen war.
Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, haben, auf von uns erstatteten
unterthäánigsten Bericht, dem Lohgerbergesellen Zuckschwerdt und dem Schuhmachergesellen
Bernhardt Illge, welche sich bey jener edlen That durch Entschlossenheit
und zweckmaßiges Verfahren am meisten ausgezeichnet haben, mittelst
höchsten Reskripts vom 6. April die bronzene Civil-Verdienst-Medaille
zum Tragen derselben an dem landesfarbigen Bande huldvoll zu verleihen geruht,
mit der weitern höchsten Entschließung, daß sämmtlichen oben genannten Personen
für ihre rühmliche That eine öffentliche Belobung ertheilt werden solle, und wir
entledigen uns daher andurch des hierzu an uns ergangenen gnädigsten Befehls.
Weimar den 14. April 1830. .
GroßherzoglichSächsischeLandes-Direktion.
F. v. Schwendler.
V. Dem Amts-Chirurgen Herrmann Löbner zu Geisa, ist, nach gut bestandener
Prüfung vor der Großherzoglichen Medizinal-Eraminations-Deputation
allhier, die Erlaubniß zur geburtshülflichen Praris in den Großherzoglichen Landen
ertheilt worden, welches hierdurch bekannt gemacht wird.
Weimar den 11. März 1830.
Großherzoglich Sächsische Landes-Direktion.
F. v. Schwendler.