Full text : Briefe und Akten zur Geschichte des Dreissigjährigen Krieges. Neunter Band. (9)

23.  1611  61

die  sie  nun  haben,  gescheen  mueste,  welche  alsdann  neuer  privilegien  Januar
zu  gıossem  verderben  des  ganzen  hauses  von  Osterreich,  wie  in  dem  [Or  18.].
vorigen  actu  gescheen,  nicht  wieder  vergessen  wurden,  ja  so  weit
gereichen,  dass  sie  nomine  und  nicht  re  fursten  in  den  dsterreichischen

  landen  sein  wurden,  als  wollen  E.  fl.  D*  auch  erwegen,  ob  sie

[nicht]  auch  wegen  dieses  puncts  des  iuris  praeventionis  wegen  erhaltung
  ihres  hauses  besser  und  nutzlicher  gebrauchen?

Dieses  sein  die  punct,  daruber  I.  M.'  E.  fl.  D.*  rath  begeren.
Wan  auch,  wen  I.  M.'  aus  vorigen  ursachen  mit  dem  werk  zu  verfahren
  gedrungen,  die  not  erfodert,  dass  sie  ihr  im  Elsass  liegendes
kriegsvolk  zu  dem  dasigen  bringen,  als  ersuchen  I.  ksl.  M!  E.  fl.
D.  ganz  vetterlich,  dass  Sie  demselben,  wo  sie  Ihr  land  berüehren
wurden,  den  pass  und  durchzug  gestatten  wollen.  I.M.'  erbieten  sich
wegen  der  schaden,  so  E.  fl.  D.'  geschoen  möchten,  [Dieselbe]  so  zu  assecuriren,
  dass  Sie  daran  vergnüget  sein  werden.  I.  M*  bitten  auch  E.  fl.  D.*,
[dass  Sie]  ihnen  selbsten  rathen  wolten,  wie  der  durchzug  desto  fieglicher
gescheen  kunte.  Were  es  auch,  dass  diese  sach  noch  einen  andern
ausgang  gewunne  und  I.  kgl.  W.  gegen  I.  M.!  sich  also  erzeigen
wurde,  dass  sie  zufrieden  sein  kunten,  alsdan  sind  sie  gemainet,  weil
das  haus  zu  Sachsen,  wie  E.D.'  in  Dero  von  mir  heitiges  tags  Ihnen
ubergebenen  resolution  ersehen  werden,  umb  execution  der  gülischen
sachen  anhalten  und  I.  M.*  auch  sich  aus  tragendem  richterlichem
ambt  dazu  verpflicht  befinden,  solches  vor  die  hand  zu  nehmen.  Wan
aber  in  solchem  fall  abermal  von  nöten,  dass  das  hiesige  kriegsvolk
zu  dem  dasigen  gefuhret  werde,  als  gesinnen  I.  ksl.  M.*  wiederumb
an  E.  fl.  D.‘,  Sie  demselben  auch  den  pass  durch  Ihre  land,  wo  sie
dasselbe  berühren  möchten,  gestatten  wollen.  I.  M.'  wollen  Sie  mit
ebenmässiger  caution  und  versicherung  als  wie  auch  im  vorigen  fall
so  versehen,  dass  Sie  uber  einigen  schaden  zu  klagen  kein  ursach
haben  sollen.

Weil  nun  E.  fl.  D.*  in  dem  dritten  punct  sich  schon  heit  pure
erkleret,  als  erachte  ich  dasselbige  wiederumb  zu  melden  unvonnöten,
  bin  sonst  der  tröstlichen  hoffnung,  E.  fl.  D.'  wegen  Ihrer  hulf
und  beistands  auf  allem  fall  gegen  I.  M.'  also  sich  werden  vernehmen
lassen,  dass  sie  sich  in  ihrem  hohen  alter  dessen  zu  erfreuen  und
billich,  dass  sie  einen  getreuen  freind  und  vetter  an  Ihnen  in  ihren
eissersten  bedrangnussen  gehabt,  zu  Ihrem  grossen  lob  der  posteritet

in  den  cronicen  verlassen  können.  Solches  wollen  etc.“  O.D.
Ma.,  111j11,  —  Schlechte  Kopie.!

!  Bei  der  Beratung  der  Werbung  im  geheimen  Rat  (vgl.  Anm.  auf  S.  57)
votiert  Graf  Rechberg,  dass  von  dieser  Werbung  nicht  viel  zu  halten  sei;
der  Gesandte  sei  zu  so  ansehnlichem  Vorbringen  eine  zu  geringe  Person,
die  „Kredenz“  (von  9.  Januar  1611,  Ma.  111/11  —  Or.)  „suspect“  und  in

Leopolds  Kanzlei  geschrieben;  die  Bache  komme  von  Nebenräten
ber.  Er  rate  zu  einer  Schickung  an  den  Kaiser.  —  Demgemäss  lautet  dann
auch  der  am  19.  Jannar  erteilte  Bescheid  des  Herzogs  (Ma.,  111/11,  —  Kpt.)
—  Übezkos  Schickung  ist  erwähnt  bei  Gindely,  Kaiser  Rudolf  Il.,  II.  S.  184.