23. 1611 61
die sie nun haben, gescheen mueste, welche alsdann neuer privilegien Januar
zu gıossem verderben des ganzen hauses von Osterreich, wie in dem [Or 18.].
vorigen actu gescheen, nicht wieder vergessen wurden, ja so weit
gereichen, dass sie nomine und nicht re fursten in den dsterreichischen
landen sein wurden, als wollen E. fl. D* auch erwegen, ob sie
[nicht] auch wegen dieses puncts des iuris praeventionis wegen erhaltung
ihres hauses besser und nutzlicher gebrauchen?
Dieses sein die punct, daruber I. M.' E. fl. D.* rath begeren.
Wan auch, wen I. M.' aus vorigen ursachen mit dem werk zu verfahren
gedrungen, die not erfodert, dass sie ihr im Elsass liegendes
kriegsvolk zu dem dasigen bringen, als ersuchen I. ksl. M! E. fl.
D. ganz vetterlich, dass Sie demselben, wo sie Ihr land berüehren
wurden, den pass und durchzug gestatten wollen. I.M.' erbieten sich
wegen der schaden, so E. fl. D.' geschoen möchten, [Dieselbe] so zu assecuriren,
dass Sie daran vergnüget sein werden. I. M* bitten auch E. fl. D.*,
[dass Sie] ihnen selbsten rathen wolten, wie der durchzug desto fieglicher
gescheen kunte. Were es auch, dass diese sach noch einen andern
ausgang gewunne und I. kgl. W. gegen I. M.! sich also erzeigen
wurde, dass sie zufrieden sein kunten, alsdan sind sie gemainet, weil
das haus zu Sachsen, wie E.D.' in Dero von mir heitiges tags Ihnen
ubergebenen resolution ersehen werden, umb execution der gülischen
sachen anhalten und I. M.* auch sich aus tragendem richterlichem
ambt dazu verpflicht befinden, solches vor die hand zu nehmen. Wan
aber in solchem fall abermal von nöten, dass das hiesige kriegsvolk
zu dem dasigen gefuhret werde, als gesinnen I. ksl. M.* wiederumb
an E. fl. D.‘, Sie demselben auch den pass durch Ihre land, wo sie
dasselbe berühren möchten, gestatten wollen. I. M.' wollen Sie mit
ebenmässiger caution und versicherung als wie auch im vorigen fall
so versehen, dass Sie uber einigen schaden zu klagen kein ursach
haben sollen.
Weil nun E. fl. D.* in dem dritten punct sich schon heit pure
erkleret, als erachte ich dasselbige wiederumb zu melden unvonnöten,
bin sonst der tröstlichen hoffnung, E. fl. D.' wegen Ihrer hulf
und beistands auf allem fall gegen I. M.' also sich werden vernehmen
lassen, dass sie sich in ihrem hohen alter dessen zu erfreuen und
billich, dass sie einen getreuen freind und vetter an Ihnen in ihren
eissersten bedrangnussen gehabt, zu Ihrem grossen lob der posteritet
in den cronicen verlassen können. Solches wollen etc.“ O.D.
Ma., 111j11, — Schlechte Kopie.!
! Bei der Beratung der Werbung im geheimen Rat (vgl. Anm. auf S. 57)
votiert Graf Rechberg, dass von dieser Werbung nicht viel zu halten sei;
der Gesandte sei zu so ansehnlichem Vorbringen eine zu geringe Person,
die „Kredenz“ (von 9. Januar 1611, Ma. 111/11 — Or.) „suspect“ und in
Leopolds Kanzlei geschrieben; die Bache komme von Nebenräten
ber. Er rate zu einer Schickung an den Kaiser. — Demgemäss lautet dann
auch der am 19. Jannar erteilte Bescheid des Herzogs (Ma., 111/11, — Kpt.)
— Übezkos Schickung ist erwähnt bei Gindely, Kaiser Rudolf Il., II. S. 184.