Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

Nr.  37.  305

Bezeichnung  des  Erbschaftssteueramts:  Muster  12.
(Ausführungsbestimmungen  8§  36.)

,  den  ten  19
Nr.  der  Erschaftsstener.  Liste  B
für  das  Halbjahr  19

Steuerbescheid.

 

Für  die  am  zh99ee.—  19  an  Sie  erfolgte  Schenkung  de
wvupvpviird  die  Steuer  auf  den  innen  berechneten  Betrag  von
Mark  Pf.  hiermit  festgesetzt.
Dieser  Betrag  ist  an  -.........·...................................·....·..·.....·...  spätestens
bis  zum  ten  19.——  zu  zahlen,  und  zwar  entweder  unter  Vorlegung

 

dieses  Bescheids  oder  durch  porto=  und  abtragfreie  Einsendung  mit  der  Post  unter  Angabe
  der  obigen  Nummer.

Gegen  diesen  Steuerbescheid  ist  die  Beschwerde  binnen  einer  Frist  von  2  Monaten,
beginnend  mit  dem  Tage  der  Zustellung,  zulässig.  Die  Beschwerde  kann  bei  dem  unterzeichneten
  Erbschaftssteueramt  oder
eingelegt  werden.

Durch  die  Einlegung  der  Beschwerde  wird  die  Zahlung  der  Steuer  nicht  aufgehalten.

An

in