Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1833. (17)

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Großherzogl. S. Weimar-Eisenach'sches 
Regierungs-Blall. 
Nummer 16. Den 26. July 1833. 
  
XVI. 
Gese 6 
einer 
allgemeinen Sportel= und Gebühren-Tare für die Gerichts= und 
Verwaltungs-Behörden. 
Wir Carl Friedrich, 
von Gottes Gnaden Großherzog zu Sachsen Weimar- 
Eisenach, Landgraf in Thuringen, Markgraf zu Meißen, 
gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, 
Neustadt und Tautenburg 
2c. 2. 
überzeugt von der Nothwendigkeit, an die Stelle der verschiedenen, 
zum Theil mangelhaften, zum Theil wenigstens den jetzigen Verhältnissen 
nicht mehr angemessenen Gesetze über Gerichts= und Verwaltungs-Sporteln 
eine neue allgemeine Sportel= und Gebühren-Ordnung zu erlas- 
sen, welche durch Einfachheit die Anwendung erleichtert, durch Vollstandig- 
keit der Willkühr möglichst vorbeugt und durch ein richtiges Maaß der Spor- 
telsitze unbilliger Bedrückung begegnet, haben Wir folgendem, von Unserer 
hiesigen Landesregierung entworfenen und von den versammelt gewesenen 
Abgeordneten Unserer getreuen Unterthanen berathenen und angenommenen 
Gesetze Unsere landesfürstliche Sanktion ertheilt:
	        
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