Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1834. (18)

109 
Bescheinigung des Versendungsamtes. 
Von dem unterzeichneten Amte sind die umstehend angemeldeten Waaren nach dem an- 
gegebenen Netto-Gewichte und dem übergebenen Verzeichnisse nachgesehen, und es ist bey 
den einzelnen Stücken bemerkt worden: 
in welche Kollis sie verpackt worden, mit welchen Zeichen sie versehen sind, von 
welchem Zeichen ein Abdruck beygefügt ist, von welchen einzelnen Stücken Proben 
angesiegelt oder zurückbehalten worden sind. 
Das Brutto-Gewicht der einzelnen Kollis ist, wie folgt, ermittelt: 
  
Mit Bu aben geschrieben. 
Marke. Nummer. ost gesch 
  
  
Zentner. Vfund. 
Zcichen. 1215 Drcj und secheig. 
12887% Sl#benzig. 
1295% Ein und dreiç,ig. 
130M: Aclit. 
131%%%%. Keunzeln. 
132 Licr. AKcun undl neunz#g. 
133 W 
— 
  
  
  
  
  
Ein jedes Kollo ist mit den Bleien des unterzeichneten Amtes versehen, und die 
Waaren gehen mit dem am Schlusse unterzeichneten und eingesiegelten Verzeichnisse, so 
wie mit dieser Legitimation zunächst an das Haupt: Zollamt zu k#unau. 
N. N. den ...tten IIIIIIIIIII 183.. 
Großherzoglich Saͤchsisches Steueramt. 
(#empel.) (Unterschrift.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.