Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1834. (18)

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fuͤr den Frennere nl. u W. ösch zu r 11. " das Jahr 18. 
Der Brennereybesitzer Herr W. V., welcher in seiner zu V. V. gelegenen 
Branntweinbrennerey die Meischsteuer nach dem vollen Satze von einem und 
einem halben Preußischen Silbergroschen für zwanzig Preußische Quart Meisch- 
raum erlegt und mindestens nach Verhältniß einer Produktion von hundert 
Preußischen Eymern Branntwein zu 50 Prozent Starke nach dem Alkoholo- 
meter von Tralles jährlich die Steuer entrichtet, wird hiermit die Zusicherung 
ertheilt, daß, wenn er diesen selbst gewonnenen Branntwein in Mengen von 
mindestens einem Preußischen Eymer und unter Beobachtung der im Regula- 
tive vom 20. Oktober 1834 vorgeschriebenen Kontrole-Formen nach dem nicht 
zum Gebiethe des Gesammt-Zollvereines gehörigen Auslande über doas 
Haupt-Zollamt zu V. W. ausführt, er davon die Fabrikations-Steuer bis zum 
Betrage von zwey Drittheilen der von ihm im Jahre 183 zu entrichtenden 
Branntweinsteuer nach den in dem gedachten Regulative bestimmten Sätzen 
vergütet erhalten soll. 
Erfurt den tkten 
(L. S.) 
Der General-Inspektor des Thüring'schen Zoll= und 
Handels-Vereines. 
Nach tra g 
zu dem Regulative wegen Behandlung der über die Grenzen des 
Gebiethes des Gesammt-Zollvereines mit den Fahrposten 
eingehenden W Waaren. 
Zu dem Regulative wegen Behandlung der über die Grenzen des Ge- 
biethes des Gesammt-Zollvereines mit den Fahrposten eingehenden Waaren 
vom 16. Dezember 1833 werden hiermit folgende nachträgliche Bestimmun- 
gen ertheilt: 
  
o 1. 
Sollen Gegenstände , die im freyen Verkehr sind, von einem vereinslän- — 
dischen nach einem anderen vereinsländischen Orte versendet werden, wobey die biron nach 
Post durch das nicht zum Gebiethe des Gesammt-Zollvereines gehörige Aus. n 
land geht, dann muß der Absender der zu versendenden Waare eine Erklärung res Auelin- 
offen beyfügen.
	        
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