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Großherzogl. S. Weimar-Eisenach'sches
Regierungs-Blaklt.
Nummer 22. Den 29. November 1834.
Bekanntmachungen.
I. In Folge einer, dem unterzeichneten Militär-Kommando ertheilten
höchsten Ordre, werden die nachstehenden Statuten über das von Sr. Konigl.
Hoheit, dem Großherzoge, gestiftete Kreuz zur Auszeichnung für lang-
ja4hrige treu und vorwurfsfrey geleistete Dienste in Höchstihrem Militär, so-
wie über die Stiftung einer Prämien-Zulage für achtzehen der dltesten
und gqualifizirtesten Unter-Offiziere der Großherzoglichen Infanterie, hiermit zur
öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 14. November 1834.
Großherzoglich Sächsisches Militär-Kommando.
Der General-Adjutant Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs 2c.
Obrist von Beulwitz.
Sta t u t e n.
Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, haben, um Höchstihrem Mi-
litär einen Beweiß der höchsten Gnade und Zufriedenheit für lange und
treue Dienste zu geben, sowie zur Aufmunterung und Förderung des Dienst-
eifers und der militärischen Disziplin die Stiftung einer Dienstauszeichnung
gnädigst zu befehlen geruhet, welche in der nachstehend beschriebenen Weise
und unter folgenden Bedingungen an die OÖffiziere, Unter-Offiziere und Sol-
daten des Großherzoglichen Militärs verliehen werden soll.