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Großherzogl. S. Weimar · Eisenach sches
Regierungs-Blakl.
Nummer 25. Den 31. Dezember 1834.
Re gulat i b
wegen Kreditirung schuldiger Eingangs-, Ausgangs= und
Durchgangs-Abgaben.
g. 1.
Kaufleuten und Fabrik-Unternehmern, welche kaufmäannische Bücher führen, e
in gutem Rufe stehen, die Vermuthung hinlänglicher Sicherheit für sich haben Newiltgelt
und im Laufe des nachstvorauögegangenen Jahres mindestens Eintausend überkanpt.
Thaler an Eingangs-, Ausgangs= und Durchgangs-Abgaben entrichtet haben,
können an den Orten, wo sich ein Steueramt befindet, diejenigen Abgabenbe-
träge, die sich mindestens auf fünf Thaler in einer Post belaufen, zeitweise
kreditirt werden.
Inländische Handelshauser, welche an anderen Orten bestehen, oder deren
Waarenlager sich anderwärts befinden und die über jene Steueramter Waaren
beziehen und die Kreditirung der Abgaben davon wünschen, müssen sich durch
ein kreditfäahiges Handelöhaus am Steueramts-Orte vertreten lassen, auf des-
sen Konto der Kredit eingetragen wird und an welches sich die Steuerbe-
hörde allein hält.
5. 2.
Solchen Kredit-Suchenden, deren Geschäfte noch nicht ein Jahr lang
bestanden haben, kann für das orste Jahr, auch ohne Berücksichtigung der